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Geschrieben von cube am 15.02.2023, 13:15 Uhr

Verbeamtung!

Von einem studierten Lehrer, der auf Lebenszeit verbeamtet werden kann und aller Voraussicht nach auch will ,kann ich wohl erwarten, dass er die entsprechenden Prüfungen auch alle mit der Mindestanforderung ablegt/besteht.
Dem kann ich dann hinterher nämlich nicht mehr Kündigen, weil irgendetwas doch nicht richtig gekonnt wird.

 
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