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Geschrieben von cube am 15.02.2023, 13:07 Uhr

Schwimmprüfung

Wer in der GS Schwimmen unterrichten will oder soll, muss mindestens das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Bronze besitzen oder Schwimmabzeichen in Bronze nebst andere Qualifikation im Bereich Rettung.
Kann also gut sein, dass der Kommilitone gerade das Abzeichen machen sollte und dabei leider nicht richtig geschwommen ist.
Oder eine Lehrprobe und angesagt war zB "Rückenschwimmen mir Armzug" und er hat gegrätscht und seinen Fehler nicht bemerkt oder konnte es gar nicht.

Ich finde diese Aussage "einen! Schwimmzug nicht richtig germacht" eher unglaubwürdig. Eher tippe ich darauf, dass er etwas gar nicht konnte - dann bekommt man auch ohne Lehramt zu studieren das Abzeichen nicht.

Und dann muss ich sagen: er hätte sich informieren können/müssen.
Das finde ich gehört doch wohl auch dazu: sich mit einer Prüfungsordnung als angehender Lehrer so auseinander zu setzen, dass man die grundsätzlichen Anforderungen kennt und auch erfüllen kann.

Lehrermangel hin oder her - warum soll ich jemandem eine Prüfung schenken? Mal ganz zynisch gesagt: er hat`s verkackt, will aber trotzdem bestehen - um hinterher den Kids bei einer vergeigten Prüfung sagen zu können "tja, hättest du dich mal besser vorbereitet"?

 
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