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Geschrieben von carla72 am 06.02.2013, 12:36 Uhr

Unsinn

Hätte sie sich ihr Abitur komplett erschummelt - es bliebe bestehen. Hätte sie einen Studienabschluss erlogen - er bliebe bestehen. Die einzige Ausnahme ist die Dissertation. Ich nehme übrigens an, dass das bald anderweitig geregelt wird, und tippe auf 10 Jahre.

Natürlich haben andere Verjährungsfristen damit zu tun - es hat ja einen Sinn, dass man sich darauf geeinigt hat, praktisch alle Straftaten nach dieser Zeit nicht mehr zu verfolgen und auch zivilrechtlich ein Mäntelchen darüber zu breiten. Eine Generation - das reicht einfach. Warum sollte da gerade die Diss. die grße Ausnahme sein?

Wer sich ein bisschen damit auskennt, weiß doch, wie dort gearbeitet wird. Da wird sich sicher einiges ändern - gut so. Aber in aller Regel schreibt der Doktorand zuhause im stillen Kämmerlein, bekommt null komma null Anregung oder Unterstützung vom Doktorvater, der die Arbeit erst sehen möchte, wenn sie fertig ist, sie nach Abgabe erstmal 12 Monate auf irgendeinem Haufen liegenlässt, sie dann mit ein paar Rechtschreibfehlerkorrekturen und einem Hinweis auf ein paar von ihm selbst verfasste bahnbrechende Aufsätze, die mit der Sache nur am Rande zu tun haben, aber unbedingt mitverwurstet werden müssen, zurückgibt - in der Zwischenzeit ist die Arbeit veraltet, einer der vorgesehenen Zweitprüfer gestorben oder ausgewandert, das Geld wird knapp und Fertigwerden ist alles. Dann ist etwas durchgerutscht, und er steht dann 30 Jahre später als Betrüger da? Du scheint irgendwie überhöhte Vorstellungen davon zu haben, wie solche Verfahren ablaufen. (Für naturwissenschaftliche Arbeiten gilt anderes). Und übrigens - zwischen dem, was TvG und AS getan haben, liegen Welten.

Die Moralkeule passt natürlich immer. Aber für mich ist das ein politisch motiviertes Aufbauschen von Nichtigkeiten.

 
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