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Geschrieben von Ralph am 06.02.2013, 13:57 Uhr

Den Grad des Unrechtsgehaltes...

... könnenkann ich hier eher nicht beurteilen. Für Schavan war es vielleicht mehr Mühe, das alles zu Papier zu tippen als für Herrn von und zu, der nur seine Paiste&Copy-Tastaturund einen guten Drucker brauchte.

Mir geht es jetzt auch nicht darum, wer jetzt der Schlechtere von beiden ist. Fest steht offenbar, daß sie im nicht unwesentlichen (und damit im Grunde zu vernachlässigendem) Maße fremde Leistungen als eigene ausgegeben hat, und darin liegt die Verfehlung. Und diese Verfehlung im Bereich der Wissenschaft kann dann nur die Aberkennung des Doktortitels nach sich ziehen.

Noch einmal: Strafrechtlich kann das durchaus (inzwischen) irrelevant sein, da bin ich auch durchaus für Verjährungsfristen zu haben. Aber eine ergaunerte Doktorarbeit bleibt nunmal eine ergaunerte Doktorarbeit, das heilt keine Zeit der Welt.

Ralph

 
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