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Geschrieben von Ralph am 06.02.2013, 13:46 Uhr

Für Dich ist es Politik...

... und bei Politikern ist es das auch.

Für mich ist es eine Grundsatzfrage der Wissenschaft und deren Arbeit samt Titelvergabe. Deshalb bewege ich mich auch nicht in juristischen Verjährungsfristen. Das unterscheidet uns, und da kommen wir auch nicht auf einen Nenner.

Selbst wenn es eine 10jährige Verjährung geben würde... was hat das für Konsequenzen? Juristisch könnte die Uni dann nach Ablauf der Verjährungsfrist den Titel nicht mehr entziehen. Das bedeutet aber nicht, daß nicht weiter auch ältere Promotionsarbeiten geprüft und entsprechende Einschätzungen veröffentlicht werden. Wenn dann aber aufgrund der Verjährung keine Prüfung der Uni mehr erfolgen kjönnte, würde die betroffene Person mit dem verdacht immer konfrontiert bleiben. Der moralische Schaden am Leumund würde also bestehen bleiben ohne Chance auf offizielle Exkulpation. In der heutigen Situation wäre das möglich. Insofern ist für mich nicht ausgemacht, daß eine Verjährungsfrist eingeführt wird, diese könnte mehr schaden als nutzen.

Ralph

 
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