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Geschrieben von Ralph am 06.02.2013, 11:46 Uhr

Sie hat nicht nur hier und da ein paar Fußnoten weggelassen...

Es waren so viele, daß die Uni zu der Erkenntnis gelangt ist, daß Vorsatz vorliegt. Ob das so war, wird möglicherweise ein Gericht klären, wenn Frau Sch. wirklich Klage erheben sollte.

Und es hat nichts mit dem Computerzeitalter zu tun. Die formellen Anforderungen haben sich nicht wesentlich verändert. Der Computer hat lediglich die schriftliche Erstellung erleichtert und die Informationsbeschaffung und -verarbeitung verändert, dies allerdings revolutionär und rigoros. Das alles aber war NICHT Gegenstand der Überprüfung. Da ging es ausschließlich darum, ob Frau Sch. den Unterschied zwischen "mein und Dein" gekannt und gekennzeichnet hat, ob mit Composter, Schreibmaschine oder via Diktat/Schreibbüro ist völlig gleichgültig.

Ralph

 
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