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Geschrieben von hgmeier am 15.07.2012, 12:11 Uhr

unabhängig davon ob dein verhalten ok war

Sie müssen ja nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Sie können diese ja beim Verursacher einfordern. Dennoch bleibt es so, daß der Anspruchsgegner des Abschleppers der Supermarkt ist und der Autobesitzer der Anspruchsgegner des Supermarkts.

 
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