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Geschrieben von shinead am 14.07.2012, 21:53 Uhr

Bräuchte bitte mal eine rechtliche Auskunft

Montag erst einmal mit dem Abschleppunternehmen telefonieren und die Sachlage erklären.

Stelle denen auf jeden Fall die Überweisung zur Verfügung (ggf. hinfahren).

Normalerweise ist es ja tatsächlich so, dass im Falle des Falles die Zahlung beim RA eine schuldbefreiende Wirkung hat, da dieser die Zahlung entsprechend weiterleitet.
War aus dem Schreiben damals erkennbar, dass die Zahlungen auf verschiedene Konten sollten?

Selbst wenn die Überweisung an den RA falsch war, hätte der RA normalerweise die Zahlung an seinen Mandanten weitergeleitet.

 
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