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Geschrieben von hgmeier am 15.07.2012, 11:13 Uhr

Also...

Die Kosten des Abschleppunternehmens hätte ich an deiner Stelle nicht gezahlt. Deren Anspruchsgegener ist einzig und allein der Supermarkt. Dieser wiederum hätte diese Kosten dann bei dir geltend machen können.

 
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