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Geschrieben von Kruemel_08 am 03.06.2011, 12:23 Uhr

Trauerfeier für die Soldaten und meine Gedanken

wie gibts nicht mehr...

wenn man dahin muss und man begeht Fahnenflucht wurde mir gesagt das man dann in den Knast kommen kann...
So stehts zumind auch im Wikipedia
Fahnenflucht ist in Deutschland nach § 16 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar. Schutzgut der Fahnenflucht ist die Schlagkraft der Truppe. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Bereits der Versuch der Fahnenflucht ist strafbar. Übt der fahnenflüchtige Soldat tätige Reue, indem er sich binnen eines Monats stellt und ist er bereit, Wehrdienst zu leisten, so wird die Höchststrafe auf drei Jahre Freiheitsentziehung herabgesetzt.

 
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