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Geschrieben von Holzkohle am 07.01.2013, 23:36 Uhr

Steuererklärung - welche Kosten kann man ohne Beleg pauschal absetzen?

Frage steht ja schon oben - welche Kosten kann man in welcher Höhe pauschal absetzen, ohne einen Beleg einreichen zu müssen?

Kann man einen Beleg über den Kauf von Klamotten (Business-Style) absetzen? Ich hatte Anfang 2012 in einem Büro angefangen, wo Business-Klamotten Pflicht waren, sowas hatte ich nur wirklich sehr bedingt - und musste nachkaufen. Erst recht in meinem jetzigen Job - nur, das ist ja keine Berufskleidung wie für nen Koch oder so.

Danke

 
3 Antworten:

Re: Steuererklärung - welche Kosten kann man ohne Beleg pauschal absetzen?

Antwort von Heike 74 am 08.01.2013, 6:54 Uhr

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0069.htm

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Re: Steuererklärung - welche Kosten kann man ohne Beleg pauschal absetzen?

Antwort von Leena am 08.01.2013, 10:17 Uhr

...es gibt ziemlich wenig Kosten, die man "pauschal" absetzen kann, das meiste sind eher "Nichtbeanstandungsgrenzen".

Aufwendungen für die Anschaffung von Business-Klamotten sind nicht abzugsfähig, sondern Kosten der Lebensführung, nur typische Berufskleidung (wie Uniform bei Flugbegleitern, Roben bei Richtern und Pfarrern etc. pp.), ansonsten Ersatzbeschaffungen und Reinigungskosten, wenn die getragene Kleidung hinreichend nachweisbar bei einem "Arbeitsunfall" lädiert wurde.

Was bei Dir vielleicht eher interessant sein könnten, wären vielleicht Bewerbungskosten? Da gibt es gewisse Größenordnungen, in denen Aufwendungen für Bewerbungsunterlagen, Telefon- und Internetkosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen etc. anerkannt werden, sofern man keine Erstattungen von Dritter Seite bekommen hat.

Ansonsten - Fahrtkosten, Aufwendungen für Büro-/Arbeitsmaterialien, Kinderbetreuungskosten, irgendwas in der Richtung..?

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Re: Steuererklärung - welche Kosten kann man ohne Beleg pauschal absetzen?

Antwort von Hase67 am 22.03.2013, 9:48 Uhr

Hi,

die einzige "Pauschale", die meines Wissens abzugsfähig ist, sind die 1285 jährlich für ein häusliches Arbeitszimmer, die aber auch nur bestimmte Berufsgruppen ansetzen können, die ein häusliches Arbeitszimmer brauchen. Halt, nein: Es gibt auch noch Verpflegungspauschalen für beruflich bedingte Aufenthalte außerhalb des Heimatortes, zum Beispiel im Rahmen von Fortbildungen, beruflich bedingten Kongressen o.ä.

Für vieles gibt es beim Finanzamt aber Ermessensspielräume, und man kann (meiner Erfahrung nach) über einges auch individuell verhandeln. Businessklamotten konnte ich aber leider auch noch nie ansetzen. Und: Du brauchst in der Regel für alle beruflich bedingten Anschaffungen, die du absetzen willst, Belege. Die müssen zwar nicht zwingend mit der Steuererklärung eingereicht werden, aber bei einer Prüfung solltest du sie vorlegen können.

LG

Nicole

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