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Geschrieben von peekaboo am 05.12.2016, 12:50 Uhr

Sparer= Kind; vertretung= Kindes Eltern; Kindseltern dürfen nur gemeinsam

Ausüben....

Sparbuch liegt den Eltern nicht vor....

Nur ein Schrwiben der Bank über Vertretungsbestätigung

LG

 
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