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Geschrieben von Andrea&Würmchen am 05.12.2016, 13:05 Uhr

Bänker vor....

Das ganze "eigentlich" ist graue Theorie... Ein Sparbuch ist ein Inhaberpapier, d.h. der, der es vorlegt, kann auch abheben. Der Bankangestellte müsste nicht mal den Namen überprüfen. Hoffen wir, dass er es doch tut (so wird das im Normalfall auch gehandhabt).

 
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