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Geschrieben von Trini am 05.12.2016, 12:26 Uhr

Bänker vor....

Problem ist Folgendes (Kopie):

Sparbuch ist ein Inhaberpapier

Das Sparbuch ist ein sogenanntes Inhaberpapier. Derjenige, der das Sparbuch in Händen hält und bei der Sparkasse zum Geld abheben vorlegt, gilt grundsätzlich als Berechtigter.
Auch wenn Ihr Name im Sparbuch vermerkt ist, kann jeder andere, der das Sparbuch in der Hand hat und vorlegt, Geld abheben. Die Sparkasse prüft im Regelfall nicht, ob die Person, die das Sparbuch vorlegt, tatsächlich auch der berechtigte Inhaber des Sparbuchs ist. Nur bei offensichtlichen Zweifeln, wird die Sparkasse beim Eigentümer nachfragen, ob alles seine Ordnung hat.

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Heißt, wer das Buch vorlegt, kann es abräumen.


Trini

 
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