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Geschrieben von Babsorella am 27.10.2016, 17:41 Uhr

Selbst fiese reiche böse Unternehmer....

Wenn das Steuergeheimnis der Anzeige von strafbaren Handlungen entgegensteht und dem Staat grds egal ist, ob das zu versteuernde Einkommen aus legaler oder illegaler Tätigkeit stammt, wieso machst Du dann einen Unterschied zwischen Auftragsmord und Drogenhandel? Die strafrechtliche Beurteilung ist bei beiden Delikten sicher unterschiedlich, eine erhebliche Straftat stellt aber beides dar.

 
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