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Geschrieben von Nichtneu1 am 25.10.2016, 19:45 Uhr

Passt gerade gut zur Notwehrfrage - bei den Clowns

Ich hatte dieses Jahr eine Auseinandersetzung im Hausflur, weil mein Nachbar wiederholt bis morgens um 4 Uhr Party feierte. Ich klingelte und er griff mich sofort an. Das ganze dauerte 20 Minuten und als die Polizei eintraf war er friedlich. Vorher konnten seine Partygäste ihn nicht zurückhalten, er hat sich jedesmal losgerissen und mich erneut angegriffen! (immer wieder runter von der Treppe gerissen)
Anzeige war erfolglos, da kein öffentliches Interesse (mein Hals und Arm war mit blauen Flecken übersäht und 2 Mit-Mietparteien sagten aus, dass er nicht zu bändigen war).
Danach bin ich nur noch mit Messer bewaffnet durch das Treppenhaus. Ich MUSS vom 2. OG am 1. OG vorbei......
Hätte er mich erneut angegriffen und gewürgt, "hoffe ich" hätte ich das Messer benutzt.
Tja, SEINE Verletzung wäre Vorsatz (da ich das Messer ja explizit mit mir führte) und er würde selbstverständlich verurteilt, wenn ich tot wäre..... DAS war die Antwort bei einer Staatsanwältin!
Natürlich weiß ich nicht, ob ich das Messer benutzt hätte; ob ich es nicht-lebensgefährlich eingesetzt hätte.... aber die Aussage, ich muss mich erst töten lassen, bevor ich mich wehren kann *ironie* finde ich bezeichnend für unseren Rechtsstaat

 
7 Antworten:

Re: Passt gerade gut zur Notwehrfrage - bei den Clowns

Antwort von Steffi528 am 25.10.2016, 19:59 Uhr

Wieso war die Anzeige erfolglos?
Es lag doch eine Körperverletzung Dir gegenüber vor. Was hat denn dein Anwalt dazu gesagt?

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Re: Passt gerade gut zur Notwehrfrage - bei den Clowns

Antwort von Daffy am 25.10.2016, 20:00 Uhr

Konntest Du nicht in Deine Wohnung laufen? Das wäre für mich erst mal das Mittel der Wahl. Und nachts nicht runtergehen, sondern gleich die Polizei rufen.

Außerdem ist ein Messer in meinen Augen keine geeignete Verteidigungswaffe - Du hast (wahrscheinlich) keine Kontrolle, wo Du triffst, der Stich kann wirkungslos sein oder tödlich, die Hemmschwelle wäre (bei mir zumindest) riesig. Warum kein Pfefferspray? Gibt`s doch inzwischen überall . Taschenalarm ist auch nicht schlecht; in geschlossenen Räumen ist das SEHR unangenehm, so dass der Angreifer mit etwas Glück ablässt und man weglaufen kann.

Aber ich würde eh nicht in quasi häuslicher Gemeinschaft mit einem Gewalttäter leben.

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Re: Passt gerade gut zur Notwehrfrage - bei den Clowns

Antwort von Nichtneu1 am 25.10.2016, 20:06 Uhr

er hat mich immer festgehalten und mir Vorhaltungen gemacht, ICH würde stören....
Ja, hinterher ist man schlauer.... HEUTE rufe ich um 22.15 die Polizei und habe kein schlechtes Gewissen.

Klar, will ich umziehen, aber 300€ mehr Miete für die Hälfte der Wohnfläche???? (absolutes Minimum sind 3 Zimmer) KANN ich nicht bezahlen (jetzt schon 900€ und allein erziehend)

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Notwehr mit dem Messer - völlig unrealistisch

Antwort von und am 25.10.2016, 21:03 Uhr

Lustig, wie viele hier glauben, sie würden es auf die Reihe kriegen, sich mit einem Messer ernsthaft zu verteidigen. Ich hingegen halte es für ziemlich unwahrscheinlich, dass die OttonormalverbraucherInnen, wie sie hier im Forum schreiben und Messer im allgemeinen nur ganz meditativ und vegan zum Gemüseschneiden benutzen, dazu in der Lage wären, jemanden abzustechen - auch nicht in Notwehr.

Messerstecheriei ist die denkbar ungünstigste Selbstverteidigungsmethode für Pazifismusverwöhnte, denn sie ist eine ziemlich unsaubere und eklige Sache (spritzendes Blut und so). Sowas muss man erstmal können, sprich Übung darin haben, um es dann im Notfall zuverlässig umsetzen zu können. Wer nicht durch Hobby, Beruf oder Herkunft (Metzger, Dschihadist, Profikiller, Satanist, Voodooschamane, Kriegsveteran, Gewaltvideospieler etc.) gegen hohe Blutverluste anderer Lebewesen bereits abgestumpft ist, bei dem ist die natürliche Hemmschwelle einfach viel zu hoch. Und dies dürfte bei 99,9% der hier Schreibenden der Fall sein.

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Re: Notwehr mit dem Messer - völlig unrealistisch

Antwort von Steffi528 am 25.10.2016, 21:56 Uhr

Ich habe da eher die Sorge, das die Klinge abbricht...

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Re: Notwehr mit dem Messer - völlig unrealistisch

Antwort von und am 25.10.2016, 23:35 Uhr

Das glaubst du vielleicht. Bis es soweit ist. Da ist dann alles ganz anders.

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Re: Passt gerade gut zur Notwehrfrage - bei den Clowns

Antwort von Shanalou am 26.10.2016, 7:32 Uhr

Manchmal fragt man sich schon, was der Zweck unserer Rechtsprechung sein soll. Ein Bekannter wurde aus Rache mit einem Messer attackiert und hat glücklicherweise schnell reagiert und nur einen leichten Ritzer am Bauch und ein kaputtes T-Shirt davon getragen. Die Polizei hat das als Sachbeschädigung gewertet! Wie es allerdings letztendlich weitergegangen ist, weiß ich nicht.

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