Geschrieben von Sunny76 am 07.07.2012, 14:28 Uhr |
Schlechtes Arbeitszeugnis akzeptieren?
Meine letzte Arbeitsstelle war eine ziemliche Katastrophe. Ich kam mit der Chefin überhaupt nicht zurecht und es war astreines Mobbing ihrerseits (Geld fehlte in der Kasse, Zettel von mir waren plötzlich verschwunden usw).
Ich hab mich dann kündigen lassen und habe jetzt eine neue Stelle, wo es mir sehr gut gefällt. Ich hab heute mein Arb.zeugnis bekommen und bin sehr......verärgert? enttäuscht?
Es ist natürlich nicht sehr gut und lt einem "Entschlüsselungscode" aus dem Netz entspricht es der Note 4. An sich ist mir ja egal, aber es geht mir eben um die neue Arbeit, wo ich das schlechte Zeugnis ja abgeben muss.
Was kann ich machen? Akzeptieren? Oder ein besseres verlangen (falls das überhaupt geht)?
Re: Schlechtes Arbeitszeugnis akzeptieren?
Antwort von Einstein-Mama am 07.07.2012, 14:32 Uhr
anfechten! du hast ein recht drauf, nehm dir gleich einen anwalt. glaub mir, das theater wollen die nicht.
Re: Schlechtes Arbeitszeugnis akzeptieren?
Antwort von Saarmama03 am 07.07.2012, 14:34 Uhr
Bei mir war Mobbing während der Ausbildung.Sowas ist immer schlecht bis gar nicht zu beweisen.Im Zeugnis steht ja immer was mit Miteinander.Weiß jetzt den Begriff nicht.Bei mir stand was negatives.So als ob ich nicht mit anderen Menschen klar komme.
Mir war das aber egal.Konnte eh nichts ändern und sowas wird auch nie geändert im Zeugnis.
Es geht nicht darum was DIR egal ist
Antwort von Einstein-Mama am 07.07.2012, 14:39 Uhr
man ein ein recht auf ein gutes arbeitszeugnis und DAS war auch die frage.
@Einstein-Mama
Antwort von Saarmama03 am 07.07.2012, 14:42 Uhr
Hab aber auch geschrieben,dass ein Zeugnis nicht geändert wird.
Re: @Einstein-Mama
Antwort von kravallie am 07.07.2012, 14:53 Uhr
das stimmt nicht. natürlich kann ein zeugnis geändert werden!
Re: @Einstein-Mama
Antwort von shinead am 07.07.2012, 14:56 Uhr
Klar kann ein Zeugnis geändert werden, wenn man ein Anrecht darauf hat.
Niemals nicht hätte ich jemals ein schlechtes Zeugnis akzeptiert!
@shinead
Antwort von Saarmama03 am 07.07.2012, 15:04 Uhr
Jeder wie er das sieht.Mir war das egal.
Ohne Anwalt geht sowas nicht.So meinte ich das.
Re: @shinead
Antwort von Einstein-Mama am 07.07.2012, 15:07 Uhr
das sin fakten und nicht "jeder wie er es sieht"-dinge.
hier geht es um einen neuen arbeitsplatz und einen neuen arbeitgeber, der dieses miese zeugnis bekommt. PUNKT!
und wenn schon?
Antwort von kravallie am 07.07.2012, 15:11 Uhr
dann nimmt man sich einen anwalt, der das durchsetzt.
braucht es aber nicht, ein ag weiß schon, was der an für rechte hat.
eine freundliche schriftliche bitte um korrektur und ich denke, der ag spurt.
Re: und wenn schon?
Antwort von Einstein-Mama am 07.07.2012, 15:14 Uhr
ich kenne einen ag der seinen mitarbeitern das zeugnis selbst schreiben lässt. er unterschreibt es einfach nur.
meistens weil er sich den stress mit anwälten sparen will und die mitarbeiterin ohnehin loshaben wollte.
ist für beide stressfreier.
ist mir eh unverständlich dass dieser betrieb von sunny noch mal nachtreten muß.
irgendwann ist ja wohl mal gut, oder?
Nein, du musst es nicht akzeptieren
Antwort von MaSchie28 am 07.07.2012, 15:19 Uhr
Ich habe gerade einen Lehrgang zum Thema Arbeitsrecht etc. hinter mir und du kannst es definitiv anfechten!
Nein, du musst es nicht akzeptieren
Antwort von MaSchie28 am 07.07.2012, 15:19 Uhr
Ich habe gerade einen Lehrgang zum Thema Arbeitsrecht etc. hinter mir und du kannst es definitiv anfechten!
Re: Schlechtes Arbeitszeugnis akzeptieren?
Antwort von Feuerpferdchen am 07.07.2012, 16:07 Uhr
auf keinen Fall akzeptieren, schreibe auf, wie Du es gerne hättest, gib es so Deiner Exchefin und drohe mit Arbeitsgericht.
Sie wird Dir das Gewünschte schon schreiben. Wir hatten einmal den Fall, dass jemand die Annahme ein echt schönen ehrlichen Arbeitszeugnises verweigert hat und seine Fassung dann von uns unterschrieben haben wollte, so würde ich nie schreiben, das war nämlich total übertrieben, aber was solls, seitdem bekommt jeder von uns ein übertrieben schönes Arbeitszeugnis, wir wollen ja nicht den weiteren Lebensweg verbauen
wozu gibt es die dann eigentlich?
Antwort von kikipt am 07.07.2012, 16:10 Uhr
in oesterreich gibts das ja auch.
hier in portugal nicht
wenn man eh fordern kann was man drin haben will sozu gibts die dann eigentlich? kann man sich als zukuenftiger arbeitgeber das lesen der papiere nicht sparen und ruft gleich an in der /den vorfirma/vorfimen?
sorry die doofen fragen aber irgendwie ergibt sich mir nicht mehr der sinn der angelegenheit
Re: wozu gibt es die dann eigentlich? Du kannst im Falle eines schlechten
Antwort von FrauKrause am 07.07.2012, 16:26 Uhr
Zeugnisses, das Du zu UNRECHT erhalten hast (Mobbing) einen Anwalt nehmen. Mutwillig schlechte Einschätzungen Deiner Arbeitsleistung musst Du natürlich in keinem Falle akzeptieren. Das würde ich auch tun. Alles was darin nicht stimmt, kannst Du anfechten. Du kannst auch darauf bestehen, wenn Du Dich nicht streiten willst, Dir eine einfache Arbeitsbescheinigung ausstellen lassen. Da steht dann einfach drin, dass Du dann und dann dort als das und das gearbeitet hast. Punkt. Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf. Dann lieber das als so ein schlechtes Zeugnis....
Lass es Dir nicht gefallen. Hast Du Dir die Mobbingpunkte datailliert aufgeschrieben? Viele hatten Dir das ja geraten. Das kannst Du in dem jetzigen Fall nämlich gut gebrauchen. Blase denen den Marsch, aber richtig!!!
LG fk
Re: schwierig
Antwort von Benedikte am 07.07.2012, 16:27 Uhr
also- nach dem gesetz muessen Zeugnisse wahrheitsgemaess und wohlwollend sein. Das bedeutet aber nicht, dass jeder ein Recht auf ein gutes Zeugnis hat- sonst wuerden die ja keinen Sinn machen. Sprich, es kann auch schlechte Zeugnisse geben.
Dann naemlich, wenn die schlechten Zeugnisse gerechtferigt sind. So, wie Du schreibst, war es ja wohl wohlwollend fomuliert und man konnte die "4" erst nach Entschluesselung herauslesen.
Dann ist aber die FRage- war es rechtens, Dir ein schlechtes Zeugnis zu geben. Und- wie stehen die Beweischancen? Natuerlich kannst Du zum Arbeitsgericht und ein neues verlangen- oder Verbesseungen einklagen.
Aber nicht mit der Begruendung, dass Du per se ein recht auf ein gutes Zeugnis hast. Kannst Du denn belegen, dass Deine Leristungen gut waren- oder besser als das Zeugnis? Oder koennen Deine EX AG belegen, dass es schlechtere Leistungen waren?
Von daher- Du solltest ueberlegen, was Du verlangen kannst, wie die beweislage ist und vielleicht erstmal zu Deiner Exchefin gehen. Denn- wenn es die fehlende Chemie zwischen Euch war und Du ihr klarmachst, dagegen anzugehen, wird sie vielleicht freiweillig etwas aendern. Das waere das einfachste. Und wenn sie nicht will, gehst Du zum Arbeitsgericht- aber das ist anstrengend.
Benedikte
Re: schwierig
Antwort von rebi am 07.07.2012, 17:16 Uhr
und wenn du damit mal zu einem Anwalt gehst, und der wird die sagen ob sich das lohnt, dein Zeugniss anzufechten. Du hast doch 3 Monate Probezeit
un die neue Chefin wird erkennen, das du Zuverlässig bist.
Rebi
Re: Schlechtes Arbeitszeugnis akzeptieren?
Antwort von yellow_sky am 07.07.2012, 19:32 Uhr
du musst es dort abgeben?
warum, du arbeitest ja eh schon dort sicher zwei drei wochen, die konnten sich ja eh schon ein bild von dir machen...
lg
Re: Schlechtes Arbeitszeugnis akzeptieren?
Antwort von Merry am 07.07.2012, 22:19 Uhr
Hey
Du hast ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und ne 4 darf glaube ich gar nicht mehr drauf sein. Ich hatte aus anderen Gründen wie bei Dir beschrieben, auch mal ein Arbeitszeugnis angefechtet und wir haben das selber umgeschrieben und vom damaligen Chef unterschreiben lassen und das hatte geklappt.
Viel Glück und lieber Gruß von
Merry
Das kommt drauf an
Antwort von hormoni am 08.07.2012, 13:20 Uhr
Im Normfall hat man größere Erfolgsaussichten mit einem Anwalt an seiner Seite. So spart man sich Zeit und Nerven.
Hat man jedoch ausreichende Argumente ( z.B anhand eines Zwischenzeugnisses), KANN der AG mit sich reden lassen und Anwalt/ Gericht als "Druckmittel" verwenden.
LG
h
Re: Schlechtes Arbeitszeugnis akzeptieren?
Antwort von Silvia3 am 08.07.2012, 16:36 Uhr
Du hast Anspruch auf ein korrektes, aber wohlwollendes Arbeitszeugnis. Du hättest direkt bei dem Aufhebungsgesprächen ein wohlwollendes Zeugnis zur Bedingung machen sollen. Jetzt kannst Du dem Zeugnis widersprechen und ein besseres einfordern. Ob der Arbeitsgeber das unter den von Dir beschriebenen Umständen macht, ist natürlich fraglich. Es könnte auf einen Rechtsstreit, zumindest aber auf einen bösen Brief vom Anwalt hinauslaufen.
Silvia
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