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Geschrieben von Christine70 am 06.02.2013, 22:36 Uhr

Samenspender

Guck gerade stern TV und bin entsetzt.

Ich kenne auch einen Mann, der vor etwa 20 jahren samen gespendet hat und so sein studenten-buget aufbesserte. kann man so oder so sehen, ich fands damals ok.

unvorstellbar für mich, daß es jetzt einer Frau gelungen ist, vor gericht zu erzwingen, daß sie erfahren darf, WER ihr Spender war.

Und nun geht das noch weiter...

Unterhaltsklagen.... Erbfolge usw usw..

hier wird es zwei meinungen geben, pro und contra.

 
37 Antworten:

Nein

Antwort von Berlinga am 06.02.2013, 23:01 Uhr

Keine Unterhaltsklagen und keine Erbfolge - weil die Kinder ja einen "Vater" haben, das ist wie Adoption. Sicher wird kein Vater Unterhalt zahlen oder das Kind in die Erbfolge einsetzen müssen. Never ever wird das so kommen.

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Re: Samenspender

Antwort von SchwesterRabiata am 06.02.2013, 23:08 Uhr

Das wurde damals halt noch nicht richtig durchdacht.
Ein Mensch hat nunmal wenn irgendwie machbar den Anspruch seine Wurzeln zu erfahren, das ist auch ein natürlicher Gedanke, dies wissen zu wollen.
Man hätte nur Samenspender akzeptieren dürfen, die damit einverstanden sind, daß im Falle des Falles sein Name genannt wird.
Würde natürlich viele abschrecken, sehe ich aber als einzig ehrlichen Weg für beide Seiten....
Das Recht zu wissen sollte nicht gleich dem Recht auf Vaterschaft, Erbe, etc. p.p. sein...

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Re: Einspruch

Antwort von caracoeur am 06.02.2013, 23:37 Uhr

Berlinga,

das kann man so einfach wirklich nicht sagen.
Wieso "haben die Kinder ja einen Vater" ?
Der angebliche Vater, der tatsächlich aber nicht der Vater ist, kann die Vaterschaft anfechten, vor allen Dingen aber auch das Kind !
Genau darum geht es im gerade entschiedenen Fall ja : Das Kind soll erfahren dürfen, wer wirklich der Vater ist.

Das Urteil nun kann man gut oder schlecht finden und damit argumentieren, dass die rein genetische Verwandtschaft wenig zählt gegenüber den tatsächlichen Lebensverhältnissen.

Fakt ist nun jedenfalls, dass sich alle irgendwann anonymen Samenspender warm anziehen sollten : Es können scharenweise leibliche Kinder ankommen und natürlich auch leibliche Kinder Unterhaltsansprüche geltend machen und später irgendwann ein Erbrecht beanspruchen.

Das ist alles eindeutig. Wie kannst du hier behaupten, das komme nicht so ?
Es ist bereits so !

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Re: Samenspender

Antwort von cosma am 07.02.2013, 6:22 Uhr

Genau so sehe ich es auch und bei allen vielleicht tragischen Konsequenzen freut es mich letztlich, daß die Richter es auch so sahen.

Hätte ich unserer Justiz gar nicht zugetraut.

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Pech für Frauen mit Kinderwunsch

Antwort von Einstein-Mama am 07.02.2013, 8:09 Uhr

Wäre ich Spender, würde ich das ab jetzt einfach mal schön sein lassen. Und das werden sich viele so denken.

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Re: Nein

Antwort von Fredda am 07.02.2013, 8:09 Uhr

Wieso? Ich kenne eine Singlefrau mit Kind "von der Samenbank" - wo ist denn da der Vater?

Insgesamt weiß ich noch nicht, wie ich es finde - es wird einige Dinge erleichtern und andere erschweren, nehme ich an...

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Re: Genau

Antwort von Tai am 07.02.2013, 8:25 Uhr

Hallo,

genau das habe ich auch gedacht!
War Samenspende bisher eine einfache Möglichkeit, etwas Geld zu verdienen, wird sich nun kaum noch ein junger Mann dafür finden.

Ich bin auch nicht überzeugt davon, dass die Suche nach den genetischen Wurzeln den durch Samenspende Gezeugten im Leben weiterhilft.
Ich glaube eher, dass dieses Wissen oft zerstörerisch wirkt, wenn z.B. der Erzeuger kein toller sympathischer Mensch ist, der nicht biologische Vater sich abserviert fühlt oder die Familie des Spenders mit weiteren Kindern konfrontiert wird.

Aber vielleicht wollen ja doch nicht so viele ihren genetischen Vater herausfinden.

Grüße
Tai

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hmmmmmm...Erbe und Unterhalt

Antwort von Leewja am 07.02.2013, 8:33 Uhr

MUSS doch irgendwie vertraglich ausgeschlossen sein, oder?

Es gibt ja auch "bekannte" Samenspender, oder? Die sind ja nicht alle unterhaltspflichtig, oder?

UND: was mich immer bewegt ist: wie wahrscheinlich wird es wohl sein, dass sich biologische halbgeschwister unwissentlich treffen? Und verlieben?

Es gibt ja nun mal skandinavische Datenbanken, die recht beliebt sind....wie kann man da sicher sein, dass es nicht schief geht wie bei "verbotene Liebe"?

Da wäre es sinnvoll, zu wissen,dass und von welchem Samenspender man genetisch abstammt, zumindest mit einer erkennungnummer oder so...sollte man dann tasächlich ein anderes samenspenderkind treffen, kann man zumindest schnell vergleichen, obs auch nicht der gleiche ist...oder?

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Singlefrau

Antwort von B.Blümchen am 07.02.2013, 8:40 Uhr

Die Singlefrau muss aber doch zumindestens bei der Samenspende in einer Partnerschaft gelebt haben, sonst ist es doch in Deutschland gar nicht erlaubt, oder irre ich mich da?

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Re: Singlefrau

Antwort von Fredda am 07.02.2013, 8:44 Uhr

Die Samenbank war aber nicht in D

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Re: hmmmmmm...Erbe und Unterhalt

Antwort von Fredda am 07.02.2013, 8:47 Uhr

Die Babies also direkt nach der Geburt mit einem Chip versehen wie bei Hunden und Katzen, bei Flirtgelegenheiten als erstes fragen, "bist du auch von der Samenbank?" und dann vor der Nummer der Nummernvergleich - das geht aber auf Kosten der Romantik... Um die mögliche Inzucht habe ich mir noch nie Gedanken gemacht - aber ist insgesamt ein spannendes Thema.

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Re: hmmmmmm...Erbe und Unterhalt

Antwort von Pamo am 07.02.2013, 8:48 Uhr

Ich finde die Samen- und Eierspenderei höchst schwierig.

Wie kann man die gesetzliche Vaterschaft vertraglich ausschliessen? Das rührt an grundlegenden Rechten des Kindes.

Ich finde es auch extrem schwierig, dem Kind die Möglichkeit von Organspenden seiten seiner väterlichen Familie durch Nichtinformation zu verweigern. Vom Erbe will ich erst gar nicht anfangen - was ist wenn der Spender steinreich und das Kind lebt in Armut?

Auch will ich die Krankheitgeschichte in meiner Familie kennen dürfen, das kann doch erhebliche Konsequenzen mit sich bringen.

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Re: hmmmmmm...Erbe und Unterhalt

Antwort von Fredda am 07.02.2013, 8:54 Uhr

Das sind alles die Sachen, die bei einem unbekannt verschwundenen ONS auch ins Spiel kommen, und ich glaube, als genau so was wollen zumindest einige Frauen die Art der Zeugung betrachten. (Ich fände das auch schwierig.)

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u.a. @ Leewja.....ich habe eine Bekannte

Antwort von somane am 07.02.2013, 8:54 Uhr

die hat 3 Kinder, welche mittels künstlichen Befruchtung entstanden sind. Einmal 1 und einmal Zwillinge. Die Eizellen stammen von ner anderen Frau, die Samenzellen sind von ihrem Mann, also der Vater ist der leibliche Vater der Kinder. Alle 3 Kinder sind aus Eizellen der selben Frau entstanden. Die Bekannte erklärte mir, dass in Spanien pro Frau/Mann nicht mehr wie 6 Kinder gezeugt werden dürfen, damit das eben nicht passiert, sich z.b. unwissentlich in ein Halbgeschwister zu verlieben.

Alle 3 Kinder wachsen übrigens im Wissen auf, dass sie im Reagenzglas entstanden sind.

Ich persönlich finde, man sollte per Gesetz einen Anspruch auf Unterhalt und Erbe von vornherein ausschliessen. Bei uns kann eh nur ein Paar eine künstliche Befruchtung machen lassen, also hat das Kind ja einen Vater der finanziell gerade steht. Fände es den Spender gegenüber gar nicht in Ordnung, müssten sie dann noch blechen für ein Kind, welches sie so nicht wollten.

Ob ein Kind jemals erfahren muss, woher es wirlich stammt, bin ich mir unschlüssig. Bei Adoptierten Kinder kann ich das eher nachvollziehen, die möchten halt die Gründe und Umstände erfahren, warum es zur Adoption gekommen ist. Aber bei künstlich Befruchteten? Ich finde, da sollte man auch die Spender schützen. Ansonsten es wohl bald immer weniger Spender geben wird. - Kein Wunder

LG

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Re: Einspruch

Antwort von Christine70 am 07.02.2013, 8:55 Uhr

ja genau, das hab ich gerade im internet auch so gelesen von einem rechtsanwalt.

die spender werden ja - glaub ich . 30 jahre gespeichert und so lange kann das kind versuchen, den biologischen vater ausfindig zu machen und unterhalt einzuklagen. genauso geht das auch mit der erbfolge, egal ob der mann nun familie hat und eigene kinder.

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Re: hmmmmmm...Erbe und Unterhalt

Antwort von Christine70 am 07.02.2013, 9:00 Uhr

umgekehrter fall...

ein mann hat in jungen jahren samen gespendet
daraus wurden - was nicht ungewöhnlich ist - 6 kinder geboren.

im alter wird der mann ein pflegefall, nicht geistig, aber körperlich und hat keine angehörigen.

kann er dann auch hergehen, klagen und rausfinden, welche kinder ihm "gehören" so daß sie das pflegeheim zahlen müssen?

kommt doch aufs selbe raus oder?

das ist echt ein gleichzeitig interessantes wie auch schwieriges thema.

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Re: u.a. @ Leewja.....ich habe eine Bekannte

Antwort von cosma am 07.02.2013, 9:08 Uhr

Ich finde an dem Urteil und der neu aufkommenden Situation zumindest gut, daß jetzt diese sekundären Konsequenzen wie Unterhaltsanspruch, Pflegeanspruch und evtl. sogar Inzuchtartige Erbgutmischung mal diskutiert werden.

Ich finde das alles auch eine sehr schwierige Sache...
Kenne auch Paare, die diesen Weg für sich abgelehnt haben.

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Re: u.a. @ Leewja.....ich habe eine Bekannte

Antwort von Fredda am 07.02.2013, 9:10 Uhr

Ich bin grade mal in mich gegangen und stelle fest, als Paar käme es weniger in Frage für mich als ohne Partner, und auch da wäre ich nicht auf die Idee gekommen. Als lesbisches Paar vielleicht.

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Re: Samenspender

Antwort von shinead am 07.02.2013, 9:17 Uhr

Stellt euch mal vor, morgen klingelt euer Telefon und der Sohn/die Tochter von eurem Mann steht vor der Tür.
Während Ausbildung oder Studium hat er so ein paar Kröten verdient um einen Urlaub zu finanzieren - bisher war es überhaupt nicht nötig darüber zu sprechen, schließlich war es ein Job, der bisher zu keinerlei Konsequenzen führt.

Ich stelle mir auch ein Paar in Trennung vor. Der Mann hat keine Ressourcen um Unterhalt für das Kind zu zahlen. Mutti ist total sauer auf Männe und will ihn aus den Unterlagen tilgen. Das Kind kam durch künstliche Befruchtung mit Hilfe eines Samenspenders zur Welt.
Kind ist alt genug um die Geschichte zu erfahren. Mutter erzählt es Kind und Kind nutzt die zwei Jahre, die es nach der Nachricht Zeit hat, den Namen des Spenders zu erklagen, die Vaterschaft gegenüber des sozialen Vaters anzufechten und den leiblichen Vater entsprechend einzuklagen.
Vielleicht hat der ja jetzt viel Geld... *schwups* hängt das Kind in der Erbfolge drin, hat Anspruch auf Unterhalt... ich könnte

Die Erbfolge und auch Unterhalt kann der Samenspender niemals ausschließen, da solche Verträge nichtig sind. Zwar kann man das Erbe auf den Pflichtteil beschränken, aber auch das kann sehr viel sein (Bekannter von mir bekam 3 Mio Pflichtteil ausgezahlt, leiblicher Vater Chefarzt, Mutter Krankenschwester).

Ich finde das Urteil sehr tragisch für paare mit Kinderwunsch, die auf Spendersamen angewiesen sind.
Ab sofort gibt es nur noch die "teure" Datenbank, mit Spendern, die bereit sind auf Wunsch genannt zu werden.

Ich würde in dem Fall ins benachbarte Ausland ausweichen. Von dort kriegt das Kind den Namen auch mit Urteil nicht genannt.
Chromosomen werden m.E. überbewertet. (Sagen im Übrigen auch meine adoptierten Freunde und Bekannten).

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Re: Samenspender

Antwort von ninas am 07.02.2013, 9:19 Uhr

Samenspende ist nunmal kein Nebenjob.
Im Prinzip entscheiden zwei Menschen über das Schicksal eines dritten.

Auch wenn die Mutter keinen Anspruch gegen den leiblichen Vater hat, so hat es der leibliche Nachkomme.
Eigentlich ist es doch nur ein Hoffen, dass der Partner der leiblichen Mutter die Vaterschaf anerkennt und auch nie anfechtet. Ganz so einfach ist das mit dem Anfechten allerdings auch wieder nicht.

Soviel ich weiss:
Wird ein Kind eines Fremden in der Ehe gezeugt, wird der Ehemann als leiblicher Vater eingetragen. Weiss er zu dem Zeitpunkt, dass er nicht der leibliche Vater ist, kann er die Vaterschaft auch nicht mehr zurückziehen.
Er muss seinen Pflichten als Vater nachgehen ob er will oder nicht.
Wär ja noch schöner.

Anders müsste es aber bei dem Kind sein. Wie anonym darf ein leiblicher Vater eigentlich bleiben?
Es mag möglich sein, dass das Kind ein Recht bekommt den Namen des Erzeugers zu erfahren. Rechts und Erbanspruch dürfte es allerdings nicht haben, da ja die Vaterschaft von jemanden anderen anerkannt wurde.

DAs wäre ein schönes Kuddelmuddel. Es wäre dann jedem Kind anzuraten den leiblichen Vater ausfindig zu machen. Vielleicht ist er ja inzwischen reich und berühmt. Prima, Vater erkennt die Vaterschaft ab, leiblcher Vater muss zahlen.
Der Gang zur Samenbank könnte sich dann sogar als lukrativ herrausstellen.

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naja, vielleicht nicht als erstes und nicht beim flirt

Antwort von Leewja am 07.02.2013, 9:20 Uhr

aber wenns ernster und bevor es zu ernst wird?

natürlich kann auch das beim niewiedergesehenen ONS passieren, kalr, aber HIER häätte man ja zumindest die möglichkeit...

und ich finde nicht, dass man da von "Vater" lebt im reichtum,. "Kinder" sind arm reden kann, das ist---unfair, die Männer spenden Samen, gut´, gegen Geld, aber KiWu-Paare haben ja auch was davon---und sollen dann noch für ichweißnichtwieviele kinder zahlen? Passt doch irgendwie auch nicht...

die Krankheitsgeschichte wird doch, denke ich, abgefragt?

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Re: Samenspender

Antwort von ninas am 07.02.2013, 9:23 Uhr

ich glaube nicht, dass das ganz so einfach ist.

Erb und Unterhaltsanspruch kann immer nur gegen einen Vater bestehen. Das ist der gesetzliche Vater.

Weiss der gesetzliche Vater zum Zeitpunkt der Eintragung, dass er nicht der leibliche Vater ist, kann er das zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr anfechten.

Der einzige der die Vaterschaft anzweifeln kann ist das Kind selbst.
Das ist interessant.

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Re: Samenspender

Antwort von Pamo am 07.02.2013, 9:27 Uhr

Wenn aber die Mutter unverheiratet ist? Wer wird als Vater eingetragen?

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Das finde ich interessant

Antwort von ninas am 07.02.2013, 9:29 Uhr

http://www.erlanger-samenbank.de/samenspende/rechtliche-fragen

Zitati:
Erb- und Unterhaltsansprüche gegen den Spender könnten entstehen, wenn das Kind auf eigene Initiative zuerst die gesetzliche Vaterschaft des männlichen Elternteils erfolgreich anficht und nachher seine Ansprüche gegen den Erzeuger/Spender gesondert einklagt. Ein gerichtlicher Streitfall über diese Thematik ist bis heute nicht bekannt.

Paare, die sich bei uns in die Spendersamenbehandlung begeben, unterzeichnen einen Vertrag, den Spender oder dessen Erben von eventuellen vermögensrechtlichen Ansprüchen eines aus der Spendersamenbehandlung hervorgehenden Kindes freizustellen. D.h. würde ein Gericht einen Spender tatsächlich zu Unterhaltszahlungen an das Kind verurteilen, müssten die Wunscheltern dem Spender diesen Schaden ersetzten.
_______________________________________________________
Setzt allerdings vorraus, dass die Eltern tatsächlich soe eine Übernahme des Anspruches unterzeichnen.
Das könnte sehr schwierig werden, wenn der leibliche Vater tatsächlich sehr vermögend geworden ist, die gesetzlichen oder sozialen Eltern diesen Anspruch nicht ausgleichen können.

hmmmm..... demnach wäre es tatsächlich besser eine ausländische Samenbank zu besuchen, wo die Spender absolut anonym behandelt werden.

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Ich glaube

Antwort von Einstein-Mama am 07.02.2013, 9:30 Uhr

In dt darf man nur verheiratet spendersamen erhalten.

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Gute Frage

Antwort von ninas am 07.02.2013, 9:34 Uhr

Es ist ja nur in Deutschland, dass der Spender gespeichert wird.
Demnach dürften seriöse Samenbanken nur Paare aufnehmen bei denen die gesetzliche Vaterschaft geklärt ist.
Ob verheiratet oder nicht. Oder doch nur verheiratete Paare?

Eine Schwangerschaft dauert nunmal 9 Monate, in denen viel passieren kann.
Eine Ehe wird in dieser Zeit noch nicht geschieden, somit ist die gesetzliche Vaterschaft klar.
Aber wenn die beiden nicht verheiratet sind? Dann kann sich ja der zukünftig gesetzliche Vater vor der Geburt verdrücken.
Und dann?

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leider falsch, habe gerade was gefunden.

Antwort von ninas am 07.02.2013, 9:42 Uhr

http://www.erlanger-samenbank.de/kinderwunsch/rechtliche-fragen

Offensichtlich ist das nicht so. Das heisst, man sollte sich unbedingt an eine seriöse Samenbank wenden. Ansonsten kann es dem Spender tatsächlich irgendwann an den Kragen gehen. Gesetzlich ist der Spender in dem Fall nicht geschützt.

Die Erlanger Samenbank, nimmt wohl nichtverheiratete Paare auf, der zukünftige gesetzliche Vater muss alledings notariell im Vorfeld die Vaterschaft zusagen.
Ist das dann auch noch im Todesfall gültig?

Um vor den ungeklärten Ansprüchen zu schützen, nimmt die Erlanger Samenbank keine gleichgeschlechtichen Frauen an.

Tja, liebe Spender, sucht euch unbedingt eine seriöse Samenbank aus, oder sucht euch lieber einen anderen Job.

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Re: Samenspender

Antwort von Silvia3 am 07.02.2013, 11:11 Uhr

So wie ich es verstanden habe, ist die rechtliche Lage folgendermaßen:

Das Kind ist mit dem Samenspender erst einmal nicht verwandt. Bis zu 2 Jahre, nachdem das Kind erfahren hat, dass der Ziehvater nicht der leibliche Vater ist, kann es die Vaterschaft zum Ziehvater anfechten und auf Feststellung der richtigen Vaterschaft dringen. In diesem Fall kann der leibliche Vater Unterhalts- und Erbpflichtig werden.

War die Mutter des Kindes nicht verheiratet und das Kind bisher von keinem Vater adoptiert, muss keine Vaterschaft aufgehoben werden (was ja manchmal moralisch nicht ganz einfach wäre) und das Kind kann sofort auf Feststellung der Vaterschaft zum Spender klagen. Das ist wie ein 1-Night Stand, der Vater ist immer unterhalts- und erbpflichtig. Aber auch hier gilt die 2- Jahresregel.

Der Vertrag, den die Eltern bei der Samenspende mit dem Spender unterzeichnet haben, ist nur ein Vertrag zwischen Spender und Eltern/Mutter. In einem Vertrag darf keine Klausel zu Lasten Dritter vereinbart werden. In diesem Fall, hätte also nicht vereinbart werden dürfen, dass das Kind die Identität des Vaters nicht erfahren darf. Damit ist die Vereinbarung wahrscheinlich nichtig.

Da kommt noch eine riesige Problemwelle auf die Samenspender zu. Unser Gesetzgeber sollte schnellstens für die Zukunft klare Regelungen treffen, für die Vergangenheit geht das wohl nicht mehr.

Silvia

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Oje, die armen Männer

Antwort von Seansmama am 07.02.2013, 13:37 Uhr

Ich bin ehrlich entsetzt, was diesen Männern da blühen könnte.
Das die Kinder wissen wollen, woher sie kommen, kann ich verstehen, allerdings was jetzt noch alles einklagbar sein soll.
Wenn ich mir vorstelle, wie viele Kinder da plötzlich bei einem Mann vor der Tür stehen könnten

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arme Männer?

Antwort von Pamo am 07.02.2013, 13:47 Uhr

Das sind ihre Kinder, so einfach ist das.

Ich frag mich, ob man im umgekehrten Fall - bei Eierspende - auch "diese armen Frauen" sagen würde, wenn diese ihr Taschengeld mit Eierspenden aufbessern.

Ich persönlich würde meine Eier weder verkaufen noch verschenken.

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Re: Samenspender

Antwort von ninas am 07.02.2013, 13:50 Uhr

Nicht ganz.... die Eltern verpflichten sich die Verpflichtungen zu übernehmen. Das ist Rechtens und bestätigt eher die Möglichkeit die Vaterschaft einzuklagen.

Allerdings..... muss das Kind vorher dem gesetzlichen Vater die Vaterschaft aberkennen lassen. Sonst geht das nicht.

Der einzige der hier Ansprüche geltend machen kann ist das Kind. Und das in einem Zeitfenster von 2 Jahren nachdem es erfahren hat, dass der Vater aus der Samenbank kommt. Unternimmt das Kind nichts, erlischt der Anspruch.

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Re: Samenspender

Antwort von Pamo am 07.02.2013, 14:17 Uhr

Und wenn das Kind beim Erfahren dieser Neuigkeit erst, sagen wir mal, 9 Jahre alt ist? Erlischt der Anspruch wenn das Kind 11 ist?

Oder startet das alles ab 18 plus Kenntnis?

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Ich finde, das mit den "Wurzeln" wird überbewertet...

Antwort von MM am 07.02.2013, 16:20 Uhr

... - wie hier jemand treffend schrieb: "Chromosomen werden überbewertet".

Es gab doch immer Menschen, die nicht wussten, wer ihr Vater ist - sei es, weil die Mutter eine Affäre mit jemandem hatte, der dann verschwand, oder auch schlimme Sachen wie Vergewaltigung... Auch gab und gibt es auf der Welt eine Unmenge Kinder, deren Eltern durch Unglücke oder krasse Lebensumstände ums Leben kommen und die froh sein können, wenn sich überhaupt jemand findet, der sich ihrer annimmt und ihnen ein halbwegs menschenwürdiges Leben ermöglicht. Da sind die Gene wohl das Letzte, was sie interessiert! Wenn diese Menschen mal einen "Knacks" haben, dann nicht deshalb, weil sie ihre "Wurzeln" nicht kennen, sondern weil das Leben so hart zu ihnen war.

Es ist halt ein Trend in den letzten Jahren im "Westen", u.a. weil es auch die medizisch-technischen Möglichkeiten gibt, diese Dinge festzustellen.

Auch was Adoptionen angeht, da wird zwar gesagt, Kinder haben ein Recht, es zu erfahren. Das ist auch OK - aber man sollte dieses Wissen auch nicht überbewerten. Ich finde, es wird oft so getan, als wäre das was super Entscheidendes... Aber entscheidend ist doch viel eher, wie und mit wem ein Kind aufwächst, von wem es lernt, was Zuneigung und Zusammenhalt ist usw., was Familie bedeuten kann... und alles mögliche andere fürs Leben - und nicht, wer irgendwann mal eine Samenzelle abgesondert hat.

Es wird manchmal übersehen, dass praktisch ALLE Jugendlichen eine Art Identitätskrise durchmachen, wo sie sich fragen, wer sie sind und wer sie kommen - und auch, "was wäre wenn". Was wäre, wenn meine Eltern gar nicht meine Eltern wären, wenn ich da und da aufgewachsen wäre, unter ganz anderen Umständen, in einem anderen Land? Das sind ja auch faszinierende Fragestellungen und gerade in einer Phase, wo man sich von den Eltern eher distanziert, ist so ein Experimentieren besonders interessant. Wenn dann dazukommt, dass es WIRKLICH ursprünglich andere Eltern (die "biologischen") hat, hat das Ganze natürlich noch mehr "Sprengkraft" - denn man hat in den biologischen Eltern eine Projektionsfläche, was alles anders (besser?) sein könnte, wenn... Fakt ist doch aber, dass man aus wohl damals guten Gründen eben NICHT bei ihnen aufgewachsen ist. Und dass aus ebensolchen guten Gründen die Adoptiveltern einen angenommen und als ihr Kind aufgezogen haben. Das finde ich wichtig - entscheidend waren dann nämlich nicht die Chromsomen, sondern etwas anderes, nicht-Biologisches.

(Und "Wurzeln" finde ich als Ausdruck etwas problematisch, denn sie suggerieren, wo man hingehört, wo man gewachsen und aufgewachsen ist - und das ist ja eben das (adoptive) Elternhaus, und nicht irgendein biologischer Akt vor X Jahren!)

Genetische Informationen können dann wichtig sein, wenn es (was ja nicht sooo häufig vorkommtú) um bestimmte Erkrankungen geht, die erblich sind. Aber wie schon gesagt, es gibt ne Menge Leute, die aus den verschiedensten Gründen ihren Erzeuger nicht kennen - was soll man da machen? Ich denke, man kann keinen Anspruch darauf erheben, diese Kenntnisse zu haben. Wenn man sie hat, ist es gut, wenn nicht, muss es eben auch ohne gehen.

Zu den Samenspenden denke ich, dass wenn so etwas möglich sein soll, dann anonym. Ist halt wie bei nem ONS, den man nicht kannte. Man weiss, worauf man sich einlässt und fertig. Muss halt abwägen, ob es einem das wert ist.

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Re: Samenspender

Antwort von ninas am 07.02.2013, 16:39 Uhr

haha, das war auch mein Gedanke.

Aber ich gehe mal davon aus es startet erst ab 18. Denn vorher darf es ja nicht.

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Freunde kann man sich aussuchen...

Antwort von SchwesterRabiata am 07.02.2013, 17:02 Uhr

Familie nicht...so heißt es doch...
Chromosomen werden überbewertet, womöglich ist das so, aber für manche menschen ist es nunmal wichtig zu wissen woher ihre Chromosomen kommen.
Ich weiß nicht, ob es mir wichtig wäre, das kann wohl nur wer beurteilen, der in der Sitatuon ist oder mit dieser Aufwuchs, vielleicht nagt es an einem mehr als es sich andere vorstellen...
Aus meinem jetzigen Gefühl her glaube ich es wäre mir nicht so wichtig, aber stimmt das auch so? Beschwören kann ich das nicht, weil ich mit diesem Fragezeichen über mir nicht leben mußte...
Dennoch erlaubt es mir nicht, daß ich urteile, daß Betroffene gefälligst auch so denken und fühlen müssen und zufreiden sein müssen überhaupt gezeugt worden zu sein. Ich kann mir schon vorstellen, daß Fragen und Zweifel wie ein Damoklesschwert über einen schweben....
Von daher, wenn machbar und wenn gewünscht stelle ich das Recht der gezeugten Kinder nach vorne... allerdings mit den Einschränkungen, daß eine Abstammung nicht gleich einer Elternschaft ist rechtlich....

und ganz ehrlich, ich finde die Vorstellung, daß Männer Sperma und Frauen Eier verkaufen fürs Sparbuch nicht schön, ich möchte keine Kinder von einem Mann haben, der so denkt und handelt.

Von daher sollten sich wirklich nur die dazu entschließen, die auch die Konequenzen tragen, zumindest eventuell mal Besuch zu bekommen (wobei man sie natürlich informieren sollte, sobald ein "Kind" sich meldet und ihn sucht)... ich finde man sollte so etwas nur aus "den edlen Motiven" tun um anderen zu helfen oder eine Chance zu geben und nicht für Geld...

finde ich halt, sooo ;-)

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Ich finde das auch nicht schön...

Antwort von MM am 07.02.2013, 19:00 Uhr

... mit dem Spermaverkaufen etc., aber was war ja nicht so ganz das Thema. Wegen mir bräuchte es das gar nicht geben, aber die Fragestellung war ja eine andere...

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Re: Samenspender

Antwort von shinead am 07.02.2013, 22:45 Uhr

Das Kind hat nach bekanntwerden der Samenspendervaterschaft zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft des sozialen Vaters aberkennen zu lassen und den Samenspender einsetzen zu lassen.

Würde schon funktionieren. Die Rechtsforen spekulieren schon...

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