Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von dhana  am 15.02.2023, 19:34 Uhr

Rückstellung Schulkinder

Hallo,

für Bayern

Rückstellung ist möglich. Meiner Erfahrung nach rennt man da dann auch offene Türen ein - sowohl Schule als auch Gesundheitsamt haben die Rückstellung voll befürwortet. Obwohl das Kind laut Test schulreif war.

Die Entscheidung liegt allerdings beim Direktor der Sprengelgrundschule. Alle anderen - Gesundheitsamt, Kindergarten, Kinderarzt dürfen Empfehlungen abgeben, aber die letzte Entscheidung liegt bei der aufnehmenden Schule. In unserem Fall hat die Rektorin damals gesagt, sie wird kein Kind gegen den Willen der Eltern einschulen. Eltern haben allerdings kein Mitspracherecht, die Schulpflicht ist da eindeutig. Man kann da nur mit allen "Empfehlern" reden, deren Meinung einholen und das Gespräch mit der Sprengelschule suchen.
Tendenz vieler Schulen/Lehrer geht dahin die Kinder eher später als früher einzuschulen - allerdings gibt es bei Kann-Kindern das Recht das die Eltern dies entscheiden. Bei einigen Eltern scheint das fast ein Statussymbol zu sein, das Kind früh einzuschulen.

Kindergarten ist keine Pflicht - auch hat die Empfehlung den Kindergartens kein wirkliches Gewicht, obwohl sich vermutlich viele Schulen auf diese Empfehlung verlassen. Wenn es die nicht gibt - egal ob man als Eltern den Kindergarten nicht von der Schweigepflicht entbindet oder die Kinder nicht im Kindergarten waren, dann gibt es halt eine Empfehlung weniger.
Meist gibt es eine "Schulwoche" für die Vorschulkinder bei der Lehrer die zukünftigen Schulkinder beobachten und dort fallen grobe Probleme sicher schon auf.
Das Gesundheitsamt führt die Schuleinganguntersuchung durch - auch dort fallen einige Probleme, oft gibt es Empfehlungen für Logopädie oder Ergotherapie...
Oder es wird Sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt.
Allerdings gibt es inzwischen nur noch sonderpädagogische Zentren, die jetzt alles können - nicht mehr wie früher Spezialisierungen für Sprache, Entwicklung, ...
Dort gibt es oft auch Vorschulklassen für Kinder die Förderbedarf haben - diese gelten in der Vorschule schon als eingeschult und damit als schulpflichtig - einfach mal Urlaub machen und die Kinder rausnehmen geht dann nicht.


Gruß Dhana

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.