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Geschrieben von SHE am 25.11.2020, 21:08 Uhr

Rede Teil 2 - Jana aus Kassel

Berlin, das stimmt nicht.
Mal abgesehen davon das nicht nur Ärztinnen und Richterinnen, sondern auch Ärzte und Richter Handlungen vornehmen können.

In Notfällen weist der Arzt/Ärztin in eine Klinik ein, welche auf die erforderlichen Ansprüche eingestellt ist. Ist dies nicht möglich wird ein schwer auffälliger Patient leider all zu oft bis zur Überleitung in die entsprechende Fachklinik "abgeschossen". (Medizinisch ruhiggestellt)

Im Normalfall erstellen Arzt/Ärztin ein Attest, welches an das Gericht mit entsprechendem Antrag weitergeleitet wird. Das Gericht beauftragt einen Gutachter, der die Person genaustens unter die Lupe nimmt. Nach diesem Gutachten entscheidet der Richter/in, über die Unterbringung, über die Länge dieser Unterbringung (die Länge der Unterbringung ist festgelegt, kann aber durch bestimmte Umstände variieren) Weiterhin hat der Unterzubringende immer die Gelegenheit sich zu äußern und wird dementsprechend immer schriftlich benachrichtigt, um seine Rechte zu wahren.

Aber davon abgesehen, in diesem Fall wird dort - und das ist richtig so - in dieser Richtung nichts passieren. (Was nicht heißen soll das ich mit dieser Person einer Meinung bin.)

 
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