Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 25.11.2020, 19:18 Uhr

Rede Teil 2 - Jana aus Kassel

Nein. Stimmt so nicht.

Die zwangsweise Unterbringung kann nur eine Ärztin anordnen. Eine Richterin ordnet dann den Verbleib über die gesetzlich zulässige Zeit an.

Es kommt auch entscheidend darauf an, weswegen untergebracht werden soll: PsychKG, StGB, Betreuungsrecht.....

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.