Geschrieben von peggy360 am 11.09.2006, 22:28 Uhr |
rechtliches: kind auf fußweg mit fahrrad m.t.
wenn es verboten ist dort zu parken, dann hat der der halter in dem sinne pech.
und es gibt eine regel so lange kinder nicht 10 jahre sind müssen sie aud den fußweg ind bis 12 jahre dürfen sie.
da du ja immer mit fährst , verletzt du auch deine aufsichtspflicht nicht, und so lange dein kind nicht 10 jahre alt ist kann es nicht haft bar gemacht wwerden
unser haftplichtversicherung deckt solche schäden z.bsp mit ab, weil wir eine extra klausel drin haben. wo wir zehn euro im jahr mehr bezahlen, ist nur ein kleiner tipp, so geht mann streit aus dem weg. frag doch mal bei der versicherung nach
gruß peggy
- rechtliches: kind auf fußweg mit fahrrad m.t. - micimaus 11.09.06, 22:13
- Re: rechtliches: kind auf fußweg mit fahrrad m.t. - peggy360 11.09.06, 22:28
- Re: rechtliches: kind auf fußweg mit fahrrad m.t. - tinai 12.09.06, 10:47