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Geschrieben von Bine_79 am 21.10.2012, 20:02 Uhr

Rechnung ausstellen als Privatperson - Konsequenzen

Guten Abend zusammen,

ihr wisst hier doch immer so viel, vielleicht könnt ihr mir helfen... Wir haben über ebay-Kleinanzeigen etwas verkauft (für 30 Euro). Der Käufer möchte nun, dass wir ihm eine Privatrechnung ausstellen. Das können wir wohl tun, fragen uns aber, warum der Käufer das möchte. Sprich: Gehen wir dadurch irgendeine Haftung ein? Kann uns der Käufer Scherereien damit machen? Sollten wir auf der Rechnung schreiben: Keine Garantie/Haftung, da Privatverkauf?

Danke für eure Hilfe! :-)

 
7 Antworten:

Re: Rechnung ausstellen als Privatperson - Konsequenzen

Antwort von bobfahrer am 21.10.2012, 20:05 Uhr

Druck die ebay Auktion aus und gib ihm das...

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Re: Rechnung ausstellen als Privatperson - Konsequenzen

Antwort von Bine_79 am 21.10.2012, 20:07 Uhr

Ging über Kleinanzeigen: reicht hier dann der Ausdruck der Anzeige??
Danke!

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Re: Rechnung ausstellen als Privatperson - Konsequenzen

Antwort von Seansmama am 21.10.2012, 21:28 Uhr

Ahhhhhh, solche Kunden liebe ich auch! Druck ihm die Auktion aus, mehr würde ich nicht tun, kann er ihm Grunde auch selber.
Um ganz sicher zu gehen, geh mal fragen bei www.recht.de und da im Forum, geht auch bei www.jurathek.de.
Mittlerweile bin ich im Ebay-Text gegen alles abgesichert, was geht. Du hast hoffentlich im Text stehen, dass Du Privatverkäufer bist, keine Nachverhandlung, keine Rücknahme, ... Viel Glück

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Re: Rechnung ausstellen als Privatperson - Konsequenzen

Antwort von Himbaer am 21.10.2012, 23:16 Uhr

Hallo,

ich hatte das auch einmal. Die Käuferin brauchte fürs Amt oder irgendeine Orga die Quittung, damit sie nachweisen konnte, dass das Geld für Kindersachen wegging. Ihr reichte wie gesagt eine Quittung.

Bei einer Rechnung,würde ich wohl den Vermerk "Keine Garantie/Haftung, da Privatverkauf" dazu schreiben.

VG

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Re: Rechnung ausstellen als Privatperson - Konsequenzen

Antwort von agapetus am 22.10.2012, 9:16 Uhr

Leut, immernoch geistert das mit der Garantie umher. Garantie müßt ihr nicht ausschliessen, die wird nicht automatisch gegeben. WICHTIG: schliesst die Gewährleistung aus, denn die wird sonst von Gesetz her gegeben. Rücknahme natürlich auch ausschliessen.

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Re: Rechnung ausstellen als Privatperson - Konsequenzen

Antwort von montpelle am 22.10.2012, 15:33 Uhr

"fragen uns aber, warum der Käufer das möchte."

Warum fragst du den Käufer nicht ?

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Re: Rechnung ausstellen als Privatperson - Konsequenzen

Antwort von sechsfachmama am 22.10.2012, 23:00 Uhr

hm, also ich krieg bei auktionen von privatpersonen öfter die rechnung beigelegt. es steht der ebay-text drauf, die gesamtsumme, fertsch.
kein problem

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