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Geschrieben von wilma68 am 14.12.2006, 14:42 Uhr

Re:@Schwoba

Nee, juristisch betrachtet ist das doch eher so:

Suizid kann deshalb nicht mehr bestraft werden, weil gesetzlich keine höhere Strafe als der eigene Tod vorgesehen ist... Verhältnismäßigkeit der Mittel...

LG, W

 
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