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Geschrieben von Schwoba-Papa am 14.12.2006, 14:36 Uhr

Doch ist so ! § 215 a StGB

ich mach mich nicht strafbar wenn ich dir den Cocktail hinstelle. Ich darf ihn dir aber nicht einflösen ! Und Du mußt ihn selber trinken und dir dessen bewußt sein.

Ich denke aber da ist die Krux an der Sache. Die meisten sind in diesem Zustand eher nicht mehr in der Lage ihn selbst zu nehmen und oft auch nicht mehr Herr ihres Geistes.

Selbstmord ist gesetzlich erlaubt, wird aber in der Regel mit dem Tod bestraft !

Grüßle

 
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