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Geschrieben von MoneSi am 08.07.2020, 0:44 Uhr

Opferlose Straftaten - aus aktuellem Anlaß

Bei der Diskussionsfrage wird Strafrecht mit Zivilrecht vermischt.
Bei Strafrecht geht es um zu schützende Rechtsgüter und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Einschränkung erfährt dies nur durch die (wenigen) Antragsdelikte (mit wenig öffentlichem Interesse), wo ein Antrag zur Strafverfolgung erforderlich ist.
Der Schutz der Allgemeinheit steht im Vordergrund. Daher hat die Person, die durch die Straftat gefährdet wurde, auch keinen Einfluss bzgl. der weiteren Strafverfolgung des Täters (ansonsten könnte ein Täter mit ausreichend Geld oder Bedrohungswirkung das Opfer wohl leicht dazu bringen, an einer Strafverfolgung offiziell kein Interesse mehr zu haben).
Eine Frage des Zivilrechts ist es dann, einen ggf. entstandenen Schaden (dazu gehört auch Schmerzensgeld) geltend zu machen. Da muss der Geschädigte zivilrechtlich aktiv werden und darlegen, ob und welcher Schaden ihm entstanden ist. Das Strafgericht hilft da grds. nicht, dafür sind die Zivilgerichte zuständig.
Wir haben viele Strafnormen, wo allein die Gefährdung der Allgemeinheit oder eines Einzelnen bestraft wird. Betrunken fahren ist natürlich auch auf einer einsamen Straße strafbar.
Zum Glück steht es dem Einzelnen, welcher vielleicht Opfer ist, nicht zu, darüber zu entscheiden, welche Tat oder welche Person strafrechtlich verfolgt werden soll oder nicht. Ist halt ein Rechtsstaat hier.

 
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