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Geschrieben von ChrisStoffel am 08.10.2008, 20:46 Uhr

nun ja, so ist das auch nicht ganz richtig

Auch hier ist Google dein Freund:

(steht auch in der /windows/system32/eula.txt)

1. LIZENZGEWÄHRUNG. Microsoft gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie sämtliche Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags einhalten, folgende Rechte:

* Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt, eine Kopie des Produkts auf einem Rechner wie beispielsweise einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem anderen Gerät (“Arbeitsstationrechner”) zu installieren, zu verwenden, aufzurufen, anzuzeigen und auszuführen. Das Produkt darf zu keiner Zeit von mehr als zwei (2) Prozessoren auf einem einzigen Arbeitsstationrechner verwendet werden. Es dürfen höchstens zehn (10) Computer oder elektronische Geräte (je ein “Gerät”) an den Arbeitsstationrechner angeschlossen sein, um die Dienste des Produkts ausschließlich für Datei- und Druckerdienste, Internet-Informationsdienste und Fernzugriff (einschließlich gemeinsamer Nutzung der Verbindung und Telefoniedienste) zu nutzen. Die Bestimmung, dass höchstens zehn Geräte angeschlossen werden dürfen, gilt auch für indirekte Verbindungen durch “Multiplexbetrieb” oder andere Software oder Hardware zur mehrfachen Nutzung von Verbindungen. Mit Ausnahme der zulässigen Verwendung der unten beschriebenen Funktionen NetMeeting, Remoteunterstützung und Remotedesktop darf das Produkt nicht so eingesetzt werden, dass ein Gerät andere ausführbare Software, die auf dem Arbeitsstationrechner installiert ist, verwendet, aufruft, anzeigt oder ausführt, und es darf auch kein Gerät das Produkt oder die Benutzeroberfläche des Produkts verwenden, aufrufen, anzeigen oder ausführen, sofern für das Gerät nicht eine eigene Lizenz für das Produkt erworben wurde.

************

Recovery-CD: Von manchen OEM-Herstellern wie z. B. Dell, Acer, HP, Telekom, Fujitsu Siemens werden die Windows-CDs mit dem Zusatz „Recovery“ beschriftet. Diese verfügen über den gleichen Leistungsumfang wie eine Windows-Original-Version und sind nicht nur (wie fälschlicherweise oft angenommen) zum Wiederherstellen eines Systems geeignet, sondern können zur kompletten Neuinstallation eines PCs genutzt werden. Oftmals werden Recovery-CDs auch als OEM-CDs verkauft, da sie die gleichen Eigenschaften wie OEM-SB-Versionen besitzen.

Laut eines Urteils des BGH vom 6. Juli 2000 ist es Händlern in Deutschland erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Die Firma Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Microsoft selbst bzw. die Distributoren verkaufen die System-Builder-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner Microsofts. In entsprechenden Verträgen verpflichtet sich der System Builder, diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Für jede einzelne System-Builder-Version muss der Händler Verkaufsnachweise Microsoft gegenüber vorlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt, und sie sind auch nicht durch dieses Urteil betroffen, ebenso wenig wie diese speziellen System-Builder-Versionen. Da der Laie diese speziellen System-Builder-Versionen (OSBs) von „normalen“ System-Builder-Versionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, ist der Kauf legal, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht.

Nachzulesen ist das Urteil hier: [1] [2].

Ein weiterer Streitpunkt ist die Umwandlung einer Recovery-CD in eine normale Windows-CD. Technisch gesehen ist das ohne Weiteres möglich, da die benötigten Dateien auf der Systempartition liegen. Das Vorgehen ist auch legal, sofern lediglich "der reibungslose Betrieb gewährleistet wird". Die so gewonnene Windows-Version auf mehreren PCs oder Partitionen zu installieren ist allerdings illegal. Die genaue Rechtslage ist hier nachzulesen: [3]

http://de.wikipedia.org/wiki/Original_Equipment_Manufacturer

 
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