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Geschrieben von kikipt am 08.10.2008, 18:32 Uhr

nochmal externe festplatte und noch eine frage!!!

also mein sohnemann hat wegen seiner informatikunterricht alle moeglichen programme auf dem pc von denen ich keine ahnung habe:)
somit sind die 120 (140?) gb fast voll.
der pc den patricia bekommen wird, der hat bereits 320gb.
und 6Gb ram
also schon ein ganz anderes kaliber.

naja also wenn die eigene festplatte hops geht haste auch alles drauf
ehemann und ich haben eine extra mit 400gb
die ist fuer uns riesig
da bei martin aber noch dieses und naechstes schuljahr sicher viele programme anstehen, dachte ich eben dann die 1TB festplatte.
doch nun zu gross???
ich bin mir sicher dass wenn er dann weiter informatik studiert sicher auch viel brauchen wird...
oder??

und hier bei dem link sind die 7 pcs die dieses jahr zur verfuegung stehen
kann mir ja jemand raten welcher pc da der beste ist??
martin tendiert zum INSYS.t
haben anrecht auf 2
einen fuer patricia und einen fuer catarina
soll ich nun 2 verschiedene nehmen oder eher 2 gleiche??
also her mit tipps bitte bitte

http://www.tmn.pt/TMN%20Institucional/Banda%20Larga/areas/eescolas/pdf/tabela.pdf



ach ja, bevor ich es vergesse
ist es ein grosses problem linux in windows "umzuwandeln" also festplatte formatieren und win wp bzw vista draufzuklopfen??

 
15 Antworten:

Re: nochmal externe festplatte und noch eine frage!!!

Antwort von ChrisStoffel am 08.10.2008, 18:48 Uhr

Niemand schafft es mit Programmen aus dem Informatik-Unterricht seine Festplatte(120GB) voll zu bekommen! Niemand!
Das sind dann Spiele, Musik(MP3) oder Filme. Meist illegal aus dem Internet geladen(sorry, dass soll keine Unterstellung sein, so ist es aber bei Kindern meist).

Wenn ihr eine Windows CD euer Eigen nennt, könnt ihr es auf jedem Rechner installieren auf dem ihr wollt. Einmal ist aber nur je CD erlaubt.
Es wird aber nichts gewandelt, sondern Neuinstalliert!

Ein Rechner(PC) ist nach zwei Jahren alt, was die Technik angeht. Für ein mögliches Informatik-Studium schon jetzt einen Rechner zu kaufen, macht keinen Sinn.

LG, Chris S.

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sorry

Antwort von kikipt am 08.10.2008, 18:55 Uhr

wenn ich mich falsch ausgedrueckt habe
die rechner sind nicht fuers informatikstudium sondern fuer die maedesl
es werden vom unterrichtsministerium an jeden schueler pcs ausgegeben die man dann jeh nach gehalt zwischen 0-150 euro bezahlt.
also den tipp vom link brauch ich fuer die maedels.

wegen martin und studium war eher die TB festplatte gemeint
klar hat er auch spiele drauf.
aber keine geklauten sondern ehrlich gekaufte.
musik auch,
aber kein wunder. mein mann hat eine riesen cd sammlung.
und somit hoert mein sohn beim arbeiten musik..
seufz
Ausserdem ist sohnemann mit seinen 17 sehr verantwortungsbewusst.
und keine sorge, pckontrolle gehoert bei mir dazu zum elternsein
Es ist ja nicht nur informatikunterricht sondern eine ganze ausbilung die mit der 10ten klasse beginnt und mit der 12ten und matura endet
Cristina

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bitte schaut mal nach

Antwort von kikipt am 08.10.2008, 19:18 Uhr

http://www.tmn.pt/TMN%20Institucional/Banda%20Larga/areas/eescolas/pdf/tabela.pdf

welcher dieser pcs ist der beste?????
muesste sie so bald wie moeglich bestellen
danke

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Re: sorry, dann habe ich es falsch verstanden

Antwort von ChrisStoffel am 08.10.2008, 19:18 Uhr

Diesen Rechner würde ich kaufen:
ACER EXTENSA 5620 (T 8300)

Warum?
Hat den modernsten, neusten Prozessor(CPU) einen Core 2 Duo, die anderen haben nur einen Core Duo. Mit 2.4GHZ ist er auch der schnellste Rechner. 3 GB Arbeitsspeicher sind ausreichend und der 15.4 Zoll Bildschirm sollte es schon sein. Der Rest ist bei allen anderen Rechnern fast gleich.

LG, Chris

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nun ja, so ist das auch nicht ganz richtig

Antwort von malwinchen am 08.10.2008, 20:10 Uhr

voraussetzung für die installation eines betriebssystems auf einem beliebigen rechner ist eine vollversion der geschichte. eine oem oder recovery-cd bringt da nicht weiter.

desweiteren ist es blödsinn, dass jedes betriebssystem nur auf einem rechner installiert werden darf, denn in den nutzungsbedingungen bei microsoft steht, dass ein pc und ein notebook genutzt werden können - wie bei sehr vielen programmen von ms und anderen übrigens auch.

wenn ich nichts verpasst habe, ist linux nach wie vor kostenlos zu bekommen. allerdings ist es doch eher ein betriebssystem, welches für den server-betrieb angepasst wird/wurde und weniger für den privaten desktop gedacht ist. also ich würde da nach wie vor zu windows tendieren und habe selbst mit vista bisher *toitoitoi* keinerlei probleme gehabt. linux ist nichts für laien, finde ich.

muss es einer der rechner auf der liste sein? die sind doch alle nichts. gerade acer taugen m.e. nichts und sind noch echte "schlepptops.

liebe grüße, malwinchen

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ja es muss

Antwort von kikipt am 08.10.2008, 20:23 Uhr

einer dieser liste sein
also ich hab privat einen acer 5630 und bin recht zufrieden damit.
ausserdem werden mich die 2 pcs die die kids haben duerfen nichts kosten
und das net fuer die naechsten 3 jahre 5 euro/monat. also auch erschwinglich.

habe windowsXP prof. also koennte es instalieren.
ist gekauft also meines.
auf meinem laptop ist XP media center edition drauf
mein sohn tendiert eben zu dem laptop wo linox drauf ist, deswegen meine frage ob der dann auf windows zu aendern geht.

Cristina

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Re: nun ja, so ist das auch nicht ganz richtig

Antwort von ChrisStoffel am 08.10.2008, 20:46 Uhr

Auch hier ist Google dein Freund:

(steht auch in der /windows/system32/eula.txt)

1. LIZENZGEWÄHRUNG. Microsoft gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie sämtliche Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags einhalten, folgende Rechte:

* Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt, eine Kopie des Produkts auf einem Rechner wie beispielsweise einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem anderen Gerät (“Arbeitsstationrechner”) zu installieren, zu verwenden, aufzurufen, anzuzeigen und auszuführen. Das Produkt darf zu keiner Zeit von mehr als zwei (2) Prozessoren auf einem einzigen Arbeitsstationrechner verwendet werden. Es dürfen höchstens zehn (10) Computer oder elektronische Geräte (je ein “Gerät”) an den Arbeitsstationrechner angeschlossen sein, um die Dienste des Produkts ausschließlich für Datei- und Druckerdienste, Internet-Informationsdienste und Fernzugriff (einschließlich gemeinsamer Nutzung der Verbindung und Telefoniedienste) zu nutzen. Die Bestimmung, dass höchstens zehn Geräte angeschlossen werden dürfen, gilt auch für indirekte Verbindungen durch “Multiplexbetrieb” oder andere Software oder Hardware zur mehrfachen Nutzung von Verbindungen. Mit Ausnahme der zulässigen Verwendung der unten beschriebenen Funktionen NetMeeting, Remoteunterstützung und Remotedesktop darf das Produkt nicht so eingesetzt werden, dass ein Gerät andere ausführbare Software, die auf dem Arbeitsstationrechner installiert ist, verwendet, aufruft, anzeigt oder ausführt, und es darf auch kein Gerät das Produkt oder die Benutzeroberfläche des Produkts verwenden, aufrufen, anzeigen oder ausführen, sofern für das Gerät nicht eine eigene Lizenz für das Produkt erworben wurde.

************

Recovery-CD: Von manchen OEM-Herstellern wie z. B. Dell, Acer, HP, Telekom, Fujitsu Siemens werden die Windows-CDs mit dem Zusatz „Recovery“ beschriftet. Diese verfügen über den gleichen Leistungsumfang wie eine Windows-Original-Version und sind nicht nur (wie fälschlicherweise oft angenommen) zum Wiederherstellen eines Systems geeignet, sondern können zur kompletten Neuinstallation eines PCs genutzt werden. Oftmals werden Recovery-CDs auch als OEM-CDs verkauft, da sie die gleichen Eigenschaften wie OEM-SB-Versionen besitzen.

Laut eines Urteils des BGH vom 6. Juli 2000 ist es Händlern in Deutschland erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Die Firma Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Microsoft selbst bzw. die Distributoren verkaufen die System-Builder-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner Microsofts. In entsprechenden Verträgen verpflichtet sich der System Builder, diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Für jede einzelne System-Builder-Version muss der Händler Verkaufsnachweise Microsoft gegenüber vorlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt, und sie sind auch nicht durch dieses Urteil betroffen, ebenso wenig wie diese speziellen System-Builder-Versionen. Da der Laie diese speziellen System-Builder-Versionen (OSBs) von „normalen“ System-Builder-Versionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, ist der Kauf legal, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht.

Nachzulesen ist das Urteil hier: [1] [2].

Ein weiterer Streitpunkt ist die Umwandlung einer Recovery-CD in eine normale Windows-CD. Technisch gesehen ist das ohne Weiteres möglich, da die benötigten Dateien auf der Systempartition liegen. Das Vorgehen ist auch legal, sofern lediglich "der reibungslose Betrieb gewährleistet wird". Die so gewonnene Windows-Version auf mehreren PCs oder Partitionen zu installieren ist allerdings illegal. Die genaue Rechtslage ist hier nachzulesen: [3]

http://de.wikipedia.org/wiki/Original_Equipment_Manufacturer

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Re: ja es muss

Antwort von ChrisStoffel am 08.10.2008, 21:01 Uhr

Es sollte kein Problem sein Windows XP auf diesem Rechner zu installieren, Treiber wird es ziemlich sicher für die ganze Hardware geben.

Die INSYS Laptops bzw. die Firma INSYS ist mir nicht bekannt und auch ihre Garantie-Bedingungen kenne ich nicht. Daher würde ICH MIR immer ein "Markengerät" von einem Namhaften Hersteller kaufen, wo mir die Garantiebedingungen bekannt sind.

Wie gesagt, ich persönlich, kann und darf aber jeder anders machen.

LG, Chris

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garantie

Antwort von kikipt am 08.10.2008, 21:07 Uhr

fuer alle vom unterrichtsministerium 3 jahre
bei problemen holen sie den pc, reparieren ihn und bringen ihn wieder
bzw tauschen ihn aus
also das waere kein problem
das problem ist
welcher ist vom system her der beste?

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Re: garantie

Antwort von ChrisStoffel am 08.10.2008, 21:14 Uhr

ACER EXTENSA
5620 (T 8300)

bessere CPU

oder

INSYS GameForce
HD 8761SU

mehr Arbeitsspeicher

Halt eines von diesen beiden, wenn die Garantie geklärt ist.

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danke

Antwort von kikipt am 08.10.2008, 21:39 Uhr

na dann sind ja schon 2 da
da ich 2 brauche und nicht die gleichen nehmen will:))))

danke dir vielmals

cristina

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ja, der freund google

Antwort von malwinchen am 08.10.2008, 21:41 Uhr

aber wikipedia ist da eher fragwürdig!

"Rechtslage und Lizenzbestimmungen - Microsoft Lizenzbestimmungen

Es stellt sich immer wieder die Frage: Was darf der Anwender mit der erworbenen Software tun? Die Antwort steht im Endbenutzer- Lizenzvertrag, der die Beziehungen zwischen dem Hersteller als Lizenzgeber und dem Nutzer der Software als Lizenznehmer regelt. Aber Hand aufs Herz: Wer liest schon gern das Kleingedruckte? Dabei lohnt es sich in diesem Fall, denn hier sind einige Rechte des Kunden aufgeführt, die ihm einen Vorteil bringen und sogar beim Sparen helfen können.

Der Endbenutzer-Lizenzvertrag

Nach der Logik des Urheberrechts verbleibt das geistige Eigentum beim Hersteller. Lizenz bedeutet also Nutzungsrecht. Und wie dieses Nutzungsrecht aussieht, ist im Endbenutzer-Lizenzvertrag festgeschrieben. Er ist der Nachweis, dass der Kunde die Software ordnungsgemäß lizenziert hat und rechtmäßig einsetzt. Weder ein Datenträger noch eine Verpackung oder die erste Handbuchseite o.ä. sind der Nachweis für eine Lizenz. Der Endbenutzer-Lizenzvertrag erteilt dem Lizenznehmer die Erlaubnis, die Software zu benutzen, und gewährt zusätzliche Rechte. Darüber hinaus beschreibt die EULA, wie der Lizenznehmer die Software nutzen darf und informiert über verschiedene Beschränkungen, die auf die jeweilige Software Anwendung finden. Unterschiedliche Produkte bedingen unterschiedliche Arten von Lizenzverträgen. Die genauen produktabhängigen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Lizenzvertrag.

Microsoft Lizenzbestimmungen

Grundsätzlich gilt: pro Computer und installierter Softwarekopie ist eine Lizenz erforderlich. Software ist auf einem Computer in Benutzung, wenn sie im Festspeicher (Festplatte, CD-ROM oder andere Speichermedien) installiert oder im Arbeitsspeicher oder RAM geladen ist. Eine Lizenz ist ebenfalls erforderlich, wenn ein Verweis auf eine ausführbare Datei auf dem PC installiert ist, der es ermöglicht, die Software zu installieren, zu nutzen, darauf Zugriff zu nehmen, zu zeigen und laufen zu lassen oder anderweitig nutzbar macht. Für jeden Computer, auf dem die Software lokal installiert ist, und für jeden Computer, der die Software vom Server laufen lässt, muss eine Lizenz erworben und zugewiesen werden. Durch die Zuweisung einer Lizenz zu einem bestimmten Computer wird die Lizenz ausschließlich für eine unbestimmte Zeit auf diesen Computer übertragen. Eine Lizenz zur Nutzung einer bestimmten Kopie der Software kann nicht gemeinsam oder gleichzeitig auf verschiedenen Computern benutzt werden. Concurrent Use meint die mehrfache Nutzung einer Lizenz durch verschiedene Benutzer. In der Vergangenheit wurde dies im Rahmen der Bestimmungen der EULA für bestimmte Anwendungen zugelassen. Seit 1.12.1997 ist Concurrent Use für Microsoft Anwendungen generell nicht mehr verfügbar.

Zweitkopie-Recht bei Anwendungen

Bei den Anwendungen wie z.B. Microsoft Office gewährt der Lizenzvertrag ein Recht, das über das allgemeine Nutzungsrecht hinausgeht: das Recht, die lizenzierte Software auf einem PC und ein weiteres Mal auf einem tragbaren Computer wie z.B. Laptop oder Notebook zu installieren. Dieses sog. Zweitkopierecht wird ausdrücklich nur dem Hauptbenutzer des PCs eingeräumt. Darüber hinaus darf die Anwendung auf dem tragbaren Computer ausschließlich durch ihn selbst verwendet werden. Die Zweitkopie-Regelung gilt ausschließlich für Anwendungen, in keinem Fall für Betriebssysteme oder Serverprodukte. Die Erlaubnis, eine zweite Kopie für den Heimcomputer anzufertigen, ist in keinem der neuen Lizenzverträge enthalten. Bitte überprüfen Sie in Ihrem Lizenzvertrag inwieweit Ihnen dieses Recht eingeräumt wird.

Downgrade-Recht

Alle Microsoft-Produkte sind mit einer Versionsnummer ausgestattet. Wer Office xp lizenziert, hat das Nutzungsrecht für genau diese Version. In den Lizenzverträgen älterer Anwendungen und einiger Serverprodukte findet sich eine Erweiterung des Nutzungsrechts auf vorhergehende Versionen, das Downgrade-Recht. Der Lizenznehmer darf anstelle der erworbenen Version auch eine frühere Version der Software einsetzen. Sowohl das Zweitkopierecht als auch das Downgrade-Recht sind ein Entgegenkommen des Herstellers, das sich der Kunde zu seinen Gunsten nutzbar machen kann. Es lohnt sich, einen Blick in den Lizenzvertrag zu werfen! Auf gar keinen Fall darf der Kunde die frühere Version von einem Dritten kopieren. Damit würde er eine Raubkopie anfertigen! Ein Software-Programm, das nicht mehr im Handel erhältlich ist, bleibt urheberrechtlich geschützt und darf somit nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers vervielfältigt werden.

Übertragung der Nutzungsrechte

Gesetzt den Fall, Sie haben für die einmal erworbene Software keine Verwendung mehr. Dürfen Sie Ihre Lizenzen verschenken oder verkaufen? Der Lizenzvertrag gibt auch hierüber Auskunft. Tatsächlich ist eine Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten unter folgenden Bedingungen zulässig: die Übertragung, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, muss dauerhaft gemeint sein, und es muss alles mitübertragen werden, was zur Lizenz dazugehört, d.h. die zugrunde liegende Vollversion und sämtliche im Lauf der Zeit hinzugekommene Updates, alle Datenträger, Handbücher, und natürlich alle Lizenzverträge. Nicht dauerhaft gemeinte Übertragungen sind nicht erlaubt. Der Lizenzvertrag schließt ausdrücklich die Berechtigung zum Vermieten, Verleihen oder Verleasen aus. Eine Ausnahme machen die Lizenzprogramme OPEN License und SELECT License, wo das Leasen von Lizenzen aufgrund von Verträgen, die Microsoft mit den Leasinggesellschaften geschlossen hat, möglich ist. "

Quelle: http://www.pcwelt.de/forum/pro-contra/67413-windows-lizenz.html

und in meiner eula steht etwas völlig anderes. hast du zufällig eine eula für MICROSOFT WINDOWS SERVER 2003, STANDARD EDITION heraus gefischt?

nicht ALLE männer sind automatisch pc-experten

liebe grüße, malwinchen

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Re: ja, der freund google

Antwort von ChrisStoffel am 08.10.2008, 21:51 Uhr

Ich zitiere mal deinen Text:

Dieses sog. Zweitkopierecht wird ausdrücklich nur dem Hauptbenutzer des PCs eingeräumt. Darüber hinaus darf die Anwendung auf dem tragbaren Computer ausschließlich durch ihn selbst verwendet werden. Die Zweitkopie-Regelung gilt ausschließlich für Anwendungen, in keinem Fall für Betriebssysteme oder Serverprodukte. Die Erlaubnis, eine zweite Kopie für den Heimcomputer anzufertigen, ist in keinem der neuen Lizenzverträge enthalten.

***************
In KEINEM Fall für Betriebssysteme oder Serverprodukte! Jedes Windows von NT über 95 bis XP und Vista sind Betriebssysteme. Office darf man auf zwei Rechnern, einem Bürorechner und z.B. einem Laptop installieren mit einer Lizenz.

Wir müssen auch nicht alle PC-Experten sein.

LG, Chris S.

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Re: danke

Antwort von ChrisStoffel am 08.10.2008, 21:53 Uhr

Kein Problem, gerne.

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BS nur auf einem rechner....klaro

Antwort von 58er am 09.10.2008, 0:26 Uhr

...genau den fall hatt´ ich grade. und wenn man das BS auf einem 2. rechner (wurscht ob pc oder laptop oder kühlschrank) installieren würde, wird es von MS gesperrt, so schnell kann keiner schauen. das sehen die an den registrierungscodes.

es gibt einplatz- oder mehrplatzlizenzen. aber prinzipiell hat jedes gekaufte BS erst einmal bloß eine einplatzlizenz.

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