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Geschrieben von malwinchen am 08.10.2008, 21:41 Uhr

ja, der freund google

aber wikipedia ist da eher fragwürdig!

"Rechtslage und Lizenzbestimmungen - Microsoft Lizenzbestimmungen

Es stellt sich immer wieder die Frage: Was darf der Anwender mit der erworbenen Software tun? Die Antwort steht im Endbenutzer- Lizenzvertrag, der die Beziehungen zwischen dem Hersteller als Lizenzgeber und dem Nutzer der Software als Lizenznehmer regelt. Aber Hand aufs Herz: Wer liest schon gern das Kleingedruckte? Dabei lohnt es sich in diesem Fall, denn hier sind einige Rechte des Kunden aufgeführt, die ihm einen Vorteil bringen und sogar beim Sparen helfen können.

Der Endbenutzer-Lizenzvertrag

Nach der Logik des Urheberrechts verbleibt das geistige Eigentum beim Hersteller. Lizenz bedeutet also Nutzungsrecht. Und wie dieses Nutzungsrecht aussieht, ist im Endbenutzer-Lizenzvertrag festgeschrieben. Er ist der Nachweis, dass der Kunde die Software ordnungsgemäß lizenziert hat und rechtmäßig einsetzt. Weder ein Datenträger noch eine Verpackung oder die erste Handbuchseite o.ä. sind der Nachweis für eine Lizenz. Der Endbenutzer-Lizenzvertrag erteilt dem Lizenznehmer die Erlaubnis, die Software zu benutzen, und gewährt zusätzliche Rechte. Darüber hinaus beschreibt die EULA, wie der Lizenznehmer die Software nutzen darf und informiert über verschiedene Beschränkungen, die auf die jeweilige Software Anwendung finden. Unterschiedliche Produkte bedingen unterschiedliche Arten von Lizenzverträgen. Die genauen produktabhängigen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Lizenzvertrag.

Microsoft Lizenzbestimmungen

Grundsätzlich gilt: pro Computer und installierter Softwarekopie ist eine Lizenz erforderlich. Software ist auf einem Computer in Benutzung, wenn sie im Festspeicher (Festplatte, CD-ROM oder andere Speichermedien) installiert oder im Arbeitsspeicher oder RAM geladen ist. Eine Lizenz ist ebenfalls erforderlich, wenn ein Verweis auf eine ausführbare Datei auf dem PC installiert ist, der es ermöglicht, die Software zu installieren, zu nutzen, darauf Zugriff zu nehmen, zu zeigen und laufen zu lassen oder anderweitig nutzbar macht. Für jeden Computer, auf dem die Software lokal installiert ist, und für jeden Computer, der die Software vom Server laufen lässt, muss eine Lizenz erworben und zugewiesen werden. Durch die Zuweisung einer Lizenz zu einem bestimmten Computer wird die Lizenz ausschließlich für eine unbestimmte Zeit auf diesen Computer übertragen. Eine Lizenz zur Nutzung einer bestimmten Kopie der Software kann nicht gemeinsam oder gleichzeitig auf verschiedenen Computern benutzt werden. Concurrent Use meint die mehrfache Nutzung einer Lizenz durch verschiedene Benutzer. In der Vergangenheit wurde dies im Rahmen der Bestimmungen der EULA für bestimmte Anwendungen zugelassen. Seit 1.12.1997 ist Concurrent Use für Microsoft Anwendungen generell nicht mehr verfügbar.

Zweitkopie-Recht bei Anwendungen

Bei den Anwendungen wie z.B. Microsoft Office gewährt der Lizenzvertrag ein Recht, das über das allgemeine Nutzungsrecht hinausgeht: das Recht, die lizenzierte Software auf einem PC und ein weiteres Mal auf einem tragbaren Computer wie z.B. Laptop oder Notebook zu installieren. Dieses sog. Zweitkopierecht wird ausdrücklich nur dem Hauptbenutzer des PCs eingeräumt. Darüber hinaus darf die Anwendung auf dem tragbaren Computer ausschließlich durch ihn selbst verwendet werden. Die Zweitkopie-Regelung gilt ausschließlich für Anwendungen, in keinem Fall für Betriebssysteme oder Serverprodukte. Die Erlaubnis, eine zweite Kopie für den Heimcomputer anzufertigen, ist in keinem der neuen Lizenzverträge enthalten. Bitte überprüfen Sie in Ihrem Lizenzvertrag inwieweit Ihnen dieses Recht eingeräumt wird.

Downgrade-Recht

Alle Microsoft-Produkte sind mit einer Versionsnummer ausgestattet. Wer Office xp lizenziert, hat das Nutzungsrecht für genau diese Version. In den Lizenzverträgen älterer Anwendungen und einiger Serverprodukte findet sich eine Erweiterung des Nutzungsrechts auf vorhergehende Versionen, das Downgrade-Recht. Der Lizenznehmer darf anstelle der erworbenen Version auch eine frühere Version der Software einsetzen. Sowohl das Zweitkopierecht als auch das Downgrade-Recht sind ein Entgegenkommen des Herstellers, das sich der Kunde zu seinen Gunsten nutzbar machen kann. Es lohnt sich, einen Blick in den Lizenzvertrag zu werfen! Auf gar keinen Fall darf der Kunde die frühere Version von einem Dritten kopieren. Damit würde er eine Raubkopie anfertigen! Ein Software-Programm, das nicht mehr im Handel erhältlich ist, bleibt urheberrechtlich geschützt und darf somit nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers vervielfältigt werden.

Übertragung der Nutzungsrechte

Gesetzt den Fall, Sie haben für die einmal erworbene Software keine Verwendung mehr. Dürfen Sie Ihre Lizenzen verschenken oder verkaufen? Der Lizenzvertrag gibt auch hierüber Auskunft. Tatsächlich ist eine Übertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten unter folgenden Bedingungen zulässig: die Übertragung, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, muss dauerhaft gemeint sein, und es muss alles mitübertragen werden, was zur Lizenz dazugehört, d.h. die zugrunde liegende Vollversion und sämtliche im Lauf der Zeit hinzugekommene Updates, alle Datenträger, Handbücher, und natürlich alle Lizenzverträge. Nicht dauerhaft gemeinte Übertragungen sind nicht erlaubt. Der Lizenzvertrag schließt ausdrücklich die Berechtigung zum Vermieten, Verleihen oder Verleasen aus. Eine Ausnahme machen die Lizenzprogramme OPEN License und SELECT License, wo das Leasen von Lizenzen aufgrund von Verträgen, die Microsoft mit den Leasinggesellschaften geschlossen hat, möglich ist. "

Quelle: http://www.pcwelt.de/forum/pro-contra/67413-windows-lizenz.html

und in meiner eula steht etwas völlig anderes. hast du zufällig eine eula für MICROSOFT WINDOWS SERVER 2003, STANDARD EDITION heraus gefischt?

nicht ALLE männer sind automatisch pc-experten

liebe grüße, malwinchen

 
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