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Geschrieben von Moneypenny77* am 31.08.2006, 16:01 Uhr

Not not notwendig ;-)

Wir haben unser Testament gemacht.

In erster Linie um festzulegen, bei wem unsere Kinder leben sollen und wie ihr Vermögen verwaltet und wann es ausgezahlt werden soll. Desweiteren haben wir einen Testamentsvollstrecker und einen Betreuer für Vermögenssachen für die Kinder bestimmt.

Das es nicht notwendig ist, ist falsch. Nach gesetzlicher Erbfolge erben Ehepartner und Kinder zu jeweils 50 % und zwar SOFORT. Sprich (@Schwoba): Du gibst den Löffel ab und Euer Haus gehört dann zu 75 % Deiner Frau und zu den restlichen 25 % Euren Kindern. Wenn die das Geld dafür unbedingt haben wollen kann sie Pech haben und muß die Hütte verkaufen, um sie auszahlen zu können, wenn das Bargeld nicht reicht. Nur mal so als Beispiel.

Wir haben ein sog. "Berliner Testament" in dem der überlebende Teil den versterbenden Partner beerbt und die Kinder Erben des Letzversterbenden sind.

Thema Patientenverfügungen: Heikle Sache auf die sich im Ernstfall viele Ärzte nicht einlassen, da sie sich auf SEHR dünnem Eis bewegen. So genau kann man das nämlich nicht formulieren, als daß ein findiger Anwalt den Arztnicht vor den Kadi ziehen kann, wenn er will. Hier ist ein heißer Streit entbrannt zwischen Ärzten und Notaren, die von sich behaupten, das ganze "wasserdicht" machen zu können und dafür dann auch einen Haufen Kohle nehmen. Für Ärzte eine mehr als unangenehme Sache, wenn sie damit konfrontiert sind!

 
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