Geschrieben von Charlie+Lola am 16.10.2013, 13:41 Uhr |
nochmal zum Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Minijob............
also ich habe bei der Minijobzentrale angerufen, inkl. deren Rechtsberatungstelle. Und die sagen ganz klar das ich in meinem Fall das Geld bekommen müßte was ich sonst verdient hätte wenn ich da gewesen wäre.
Da träte das sogenannte Lohnausfallsprinzip in Kraft.
Chef ist da aber uneinsichtig, er hätte alles richtig im Computer eingegeben und daraus folgen halt die besagten 14 Euro und einmalig 0,17 cent.
Verarschen kann ich mich alleine.
Jetzt kann ich den nochmal anschreiben, zur Not muß ich ihn sogar abmahnen. So ein Ärger.
Aber da geht es um fast 400 Euro, wenn die mir zustehen will ich die auch haben.
Mal sehen wie das weitergeht.
Re: nochmal zum Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Minijob............
Antwort von Pamo am 16.10.2013, 13:57 Uhr
Hat er erklärt, was er da rechnet?
Schick ihm doch einfach mal den Link von der Minijobzentrale, lass ihn sein Gesicht wahren und dir hinterher sagen, die EDV hätte gesponnen, nachdem er dir dein volles Gehalt nachgezahlt hat.
ja, ich habe mich dumm gestellt............will ja auch keinen Ärger. Muß da ja nochmal
Antwort von Charlie+Lola am 16.10.2013, 14:03 Uhr
hin und meine Schlüssel abgeben und den Arbeitsrucksack.
Er meinte er hätte den Durchschnitt der letzten 3 Monate gerechnet und da dann die Tage die ich hätte Arbeiten müssen.
ah, das kommt hin.........................
ich sehe grade er hatt den Durchscnitt der letzten 3 Monate genommen.............wären dann 200 irgendwas.
Das hat er durch 30 Tage des Monats geteilt und auf 4 Tage (die ich hätte arbeiten müssen) hochgerechnet. Kommt er auf 28 Euro wo dann ja noch die Sozialabgaben von abgehen. Macht 15 Euro.............
Aber das ist eine gute Idee, so werde ich ihm das zuschicken mit dem Vermerk um erneute
Antwort von Charlie+Lola am 16.10.2013, 14:17 Uhr
Prüfung: "Vielleicht war ja ein Fehler in der EDV"
So verpeilt wie die in den letzen Monaten waren war es vermutlich wirklich keine Absicht.
Geh ich mal vom guten aus ;-)
Re: Aber das ist eine gute Idee, so werde ich ihm das zuschicken mit dem Vermerk um erneute
Antwort von Chrissie3 am 16.10.2013, 17:46 Uhr
Das scheint einfach ein Rechenfehler zu sein. Die 200,00 Euro scheinen ja zu stimmen, beziehen sich aber bereits auf den Durchschnitt, dessen Grundlage Deine Arbeitstage waren. Da hätte er offensichtlich aufhören müssen zu rechnen. Er hat dann anscheinend den bereits anteiligen Betrag nochmals anteilig gerechnet, was natürlich Quatsch ist. Das hätte er nur machen können, wenn er vorher das Gehalt auf ein Vollzeitgehalt hoch gerechnet hätte. Dann kann er am Schluss natürlich nochmal runter rechnen.
Am Besten schickst Du ihm Deine Berechnung und sagst, so müsste das Deiner Meinung nach sein, er kann Dich gerne bei Rückfragen anrufen. Und Deine Berechnung müsste natürlich absolut nachvollziehbar sein.
Viele Erfolg und viele Grüße
Chrissie
er muß ja nur auf den Dienstplan schauen......................weil das muß er zahlen
Antwort von Charlie+Lola am 16.10.2013, 18:33 Uhr
nicht mehr, nicht weniger.
Sagt euch das was? (quasi-kaffeesatzraterei)
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Kennt jemand diese Melodie?
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