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Geschrieben von ninas59 am 07.08.2005, 18:47 Uhr

Nochmal zu MEINER Grenze

ich schreibe hier von MEINER Grenze. Dies bezieht sich einzig und alleine anf die ANZEIGE.
Diese Grenze hat nichts mit meinem Rechtsempfinden zu tun, sondern nur ab welchem Schädigungsgrad zeige ICH die Person an.

Es geht mir bei diesem Thema einzig und alleine um die ANZEIGE.

Wenn ich einen Apfeldiebstahl nicht der Polizei melde, sollte man das bitte nicht mit Billigung gleichsetzen.
Ebenso wäre es mir lieber gefragt zu werden wie ich es handhaben würde, statt mir gleich untätigkeit Trägheit und Feigheit zu unterstellen.
Ich würde dem Apfeldieb sagen, dass ich das nicht in Ordung finde.
(Wenn ich nun sage ich WÜRDE, vor allem für Martin, dann ist das "würde" kein Winden sondern eine Hypothese da dieser Vorfall nicht wirklich stattfindet. )

Ihr schreibt doch auch nicht auf der Straße alle Falschparker auf und zeigt sie bei der Polizei an, oder doch?

 
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