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Geschrieben von DidiM am 18.06.2011, 11:17 Uhr

Nee,hättest du nicht zahlen müssen

Hallo!
Wenn dein Kind noch unter 7 Jahre alt ist, hättest du es nicht bezahlen müssen, weil du deine Aufsichtspflicht nicht! verletzt hast.

Es stimmt nämlich nicht, daß "Eltern für ihre Kinder haften".

D. h. wenn dein Kind z.B. mit seinem Fahrrad eine Macke in ein Auto haut und du in der Nähe bist, mußt du und deine Versicherung nicht den Schaden bezahlen und der Autohalter bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Kinder unter 7 Jahren sind nicht geschäfsfähig und nur wenn du die Aufsichtspflicht verletzt, mußt du/deine Versicherung Schäden bezahlen aufgrund deines "Fehlverhalten" (Aufsichtspflicht),nicht wg. des Kindes.

HG
Didi

 
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