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Geschrieben von Chatilia am 18.06.2011, 2:55 Uhr

anwaltsgehilfin hier? oder kennt sich jemand mit rechtlichen dingen aus?

Situation: mit vier kindern unterwegs im selbstbedienungsrestaurant. ein kind lässt zwischen buffet und kasse einen teller auf den boden fliegen. teller nicht kaputt, was drauf war natürlich ungeniessbar. verkaufspreis ca. 2 euro. wir entschuldigen uns natürlich, kind holt sich dann nochmals so ein teil. an der kasse bezahle ich 5 teile, also für jedes kind ein teil PLUS das runtergefallene.

abgesehen davon, dass ich es unmöglich finde, aber ist es überhaupt rechtens?!

 
19 Antworten:

Re: anwaltsgehilfin hier? oder kennt sich jemand mit rechtlichen dingen aus?

Antwort von bobfahrer am 18.06.2011, 9:11 Uhr

Also in guten Restaurants ist es zB üblich das wenn du dein Getränk umwirfst ein neues ohne Berechnung bekommst. In so Junk-food-buden kommt es halt auf die Laune des Personals an - denk ich.

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Re: anwaltsgehilfin hier? oder kennt sich jemand mit rechtlichen dingen aus?

Antwort von amadeus_hates_music am 18.06.2011, 9:25 Uhr

Wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, bist du verpflichtet den Schaden zu begleichen, der aber natürlich UNTER dem Verkaufspreis liegt, da das Restaurant ja Gewinn machen will mit dem Verkauf.


lg ahm

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Re: Kulanz

Antwort von Misty am 18.06.2011, 10:12 Uhr

Hi, ich denke das ist Kulanz.
Ich hab letztens im Discounter ne Glasflasche fallen lassen und wollte die natürlich bezahlen. Der Kassierer wehrte sich und sagte nur, das könne jedem mal passieren.
Auf Nachfrage sagte er, dass dieses Geschäft das grundsätzlich aus Kulanz macht.
Aber zum rechtlichen Hintergrund kann ich nichts sagen.

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verkaufspreis/einstandspreis

Antwort von Chatilia am 18.06.2011, 10:20 Uhr

genau so hatte ich es auch im kopf, nachdem mir aber die dame den vollen preis verrechnet hat, wurde ich unsicher.

der gesamtbetrag unseres "einkaufs" in diesem selbstbedienungsrestaurant (kein junkfood-laden) betrug insgesamt 23 euro. das bedeutet, eigentlich wären es 21 euros gewesen plus die 2 euro vom runtergefallenen teil. es waren also keine peanuts, die kinder haben grossartig zugeschlagen. durften sie auch.

ich habe mich sehr geärgert und zwar nicht nur über die zwei euros, sondern weil die dame auch noch das kind angeschnauzt hat. das kind (und ich natürlich) haben uns sofort entschuldigt, die dame machte nur einen verächtlichen kommentar.

ich habe dann erst auf dem kassenzettel gesehen, dass sie das runtergefallene teil verrechnet hat und ging nochmals zu ihr um nachzufragen. sie sagte mir, das werde immer so gemacht.

nun bin ich oft mit den kindern unterwegs und natürlich fällt nicht jedes mal irgendwo etwas runter. WENN es aber mal passiert (vielleicht so einmal alle zwei jahre), ist man mir immer gleich entgegengekommen. klar ist es für das geschäft ein verlust, aber grad in den selbstbedienungsläden ist die ware ja auch nicht immer grad so leicht zu kasse zu transportieren, egal ob klein oder gross.

vielleicht hat ja noch jemand erfahrungen gemacht hier? wäre spannend.

danke

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Re: verkaufspreis/einstandspreis

Antwort von Philia am 18.06.2011, 10:35 Uhr

Ich finde nun beide merkwürdig, unverschämt sollten Verkäufer und Co. natürlich nicht werden, aber stellen meine Kids was an, ist es für mich selbstverständlich anzubieten es zu bezahlen (bei teureren Sachen würde ich auf meine Versicherung hoffen:-)) und auch direkt dafür zu sorgen, daß ich es selbst sauber mache, es sind nunmal meine Kinder, meine Verantwortung.
Ich finde es nicht selbstverständlich, daß die Geschäfte auf Schäden und Dreck sitzen bleiben...da muß man sich auch nicht wundern, wenn die Preise nach oben gehen, muß ja irgendwie wieder reinkommen und das passiert bestimmt mehrfach täglich, daß da Teller kaputt gehen (ja, ich hab richtig gelesen, bei Euch ging keiner kaputt), Essen runter fällt etc. etc.. Und mit 5 Leuten sich für 23 Euro satt zu essen, da wird schon nicht sooo großzügig kalkuliert, daß Schäden mal eben untern Tisch fallen können.
LG
Nina

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Re: anwaltsgehilfin hier? oder kennt sich jemand mit rechtlichen dingen aus?

Antwort von Benedikte am 18.06.2011, 10:58 Uhr

also
in der Praxis kenne ich nur, dass die Läden kulant sind. Was vor dem bezahlen runterfällt, geht aufs"Haus", was danach, zahlst Du selber. Aber wie gesagt- Kulanz.

Rechtlich hat das Kind einen Schaden verursacht- und man muss schauen, ob man jemanden dafür heranziehen kann. Wenn es unter sieben ist, bist Du ggf. schuld weil Du nicht auf das Knd geachtet hast ( bspw. kann eine Zweijährige das im allegmeinen nicht, sich selbst bedienen und mit vollem teller an die Kasse), wenn es über sieben ist, war es vielleicht nachlässig- fahrlässig selbst schld.

In der sache- rechtlich halte ich das schon für korrekt ( und würde auch nicht argumentieren, dass das geschäft dann ja auch seinen gewinn mit als Schaden geltend macht, die können ja argum,entietren, dass sonst jemand das für diesen Preis hätte kaufen können und sie ja auch arbeit hatten, das zu beseitigen, das Malheur)- aber gerade in den mit Kinderfreundlichkeit werbenden Etablissements bin ich eigentlich auch mehr Kulanz gewöhnt.

Gruss

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@nina

Antwort von Chatilia am 18.06.2011, 11:01 Uhr

ich danke dir für deine sichtweise, die teilweise auch meine deckt. nur was zum verständnis für den preis: es handelte sich natürlich nicht um ein mittagessen, sondern nur um kuchen/desserts.

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Re: @nina

Antwort von Philia am 18.06.2011, 11:16 Uhr

Für Desserts ist der Preis natürlich happig...
war es eine Geschäftskette oder ein privater "Laden", denke ketten sind da kulanter und können auch großzügiger kalkulieren...
es ist immer anders, wenn es einen selbst betrifft, da ist man schneller vor den Kopf gestoßen, der Blickwinkel ist anders.
Ich muß mir jetzt gerade vorstellen, da arbeiten Leute vielleicht mit gerade mal Mindestlohn und dürfen dann noch schrubben, eventuell werden Schäden sogar noch vom Lohn abgezogen oder so, man weiß es nicht, dann kommt bei mir auch Verständnis für schlechte Laune auf...aber das ist ja nur Spekulation.
Mit selbst 4 Kindern kenn ich den Spagat, irgendwas ist bei uns auch schon passiert, mir fällt aber gerade nicht ein was, nur eins, das war so schön klassisch, da hatte der Kleinste einen Turm Konserven umgelaufen:-)) Zum Glück war er da mit Papa unterwegs, höhö:-)
LG
Nina

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Nee,hättest du nicht zahlen müssen

Antwort von DidiM am 18.06.2011, 11:17 Uhr

Hallo!
Wenn dein Kind noch unter 7 Jahre alt ist, hättest du es nicht bezahlen müssen, weil du deine Aufsichtspflicht nicht! verletzt hast.

Es stimmt nämlich nicht, daß "Eltern für ihre Kinder haften".

D. h. wenn dein Kind z.B. mit seinem Fahrrad eine Macke in ein Auto haut und du in der Nähe bist, mußt du und deine Versicherung nicht den Schaden bezahlen und der Autohalter bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Kinder unter 7 Jahren sind nicht geschäfsfähig und nur wenn du die Aufsichtspflicht verletzt, mußt du/deine Versicherung Schäden bezahlen aufgrund deines "Fehlverhalten" (Aufsichtspflicht),nicht wg. des Kindes.

HG
Didi

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sehr nett:-(

Antwort von Philia am 18.06.2011, 11:21 Uhr

ist natürlich toll, wenn es das eigene Auto betrifft und man dann eine Mutter vor der Nase hat die sagt "Tja, haste Pech gehabt, die Lackierung für 1000 Euro mußte wohl selbst zahlen, mein Kind ist ja noch zu klein".
Ich bin für Pflichtversicherungen eben just für solche Fälle, damit keiner auf Schäden sitzen bleibt die andere auch Kinder produziert haben!
Unsere Versicherung deckt auch Schäden für Kinder unter 7 ab, das war mir wichtig!
LG
Nina

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Re: anwaltsgehilfin hier? oder kennt sich jemand mit rechtlichen dingen aus?

Antwort von amadeus_hates_music am 18.06.2011, 11:30 Uhr

Ob damit Gewinn hätte erziehlt werden können ist spekulativ, es hätte ja auch der nächste Gast im vorbeigehen ein Fanta drüber kippen können :-). Deshalb sagt die Rechtsprechung, daß nur der tatsächlich entstandene Schaden beglichen werden muß. In einem Laden der so wenig kulant ist, hätte ich dann auch nicht den VK gezahlt.

LG ahm

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@nina

Antwort von Chatilia am 18.06.2011, 11:38 Uhr

genau, ich dachte für mich, ob die frau vielleicht sogar einen teil des gehalts als umsatzbeteiligung bekommt?
ich fand es einfach unmöglich, wie sie sich dem kind gegenüber verhalten hat. das verrechnen hat dann meinen ärger noch gesteigert.
ich finde es nach wie vor nicht kundenfreundlich.

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alter des kindes

Antwort von Chatilia am 18.06.2011, 11:39 Uhr

das kind, dem es runtergefallen ist, war das älteste: 10 jahre alt.

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Re: anwaltsgehilfin hier? oder kennt sich jemand mit rechtlichen dingen aus?

Antwort von Ebba am 18.06.2011, 11:40 Uhr

Um die Frage beantworten zu können müsste man u.a. wissen, wie alt das Kind ist.
Sehr vereinfacht und unter außer Acht lassen der konkreten Umstände gilt aber:

Ist es jünger als 7. J., dann müsstet ihr nur dann bezahlen, wenn ihr die Aufsichtspflicht verletzt hättet. Lässt man ein vielleicht 2 jähriges, ungeübtes Kind mit einem vollen Teller alleine oder gar erstmalig herum laufen, könnte man evtl. eine Aufsichtspflichtverletzung bejahen. Bei einem geübten, normal entwickelten 6 jährigen Kind wohl eher nicht. Im ersteren Fall müsstet ihr bzw. eine Haftpflichtversicherung (wäre natürlich albern die wegen der paar Euro einzuschaltrn) rein theoretisch zahlen, im letzteren nicht.

Ist das Kind 7. Jahre oder älter, dann müssten im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung im gegebenen Fall die Eltern für den Schaden aufkommen und ansonsten das Kind, sofern es dir erforderliche Einsichtsfähigkeit in sein Tun besitzt, was zugegebenermaßen bei jüngeren Kindern etwas lebensfremd scheint, bei 15, 16 oder 17 jährigen Aber gar nicht mehr so seltsam klingt und rein rechtlich betrachtet der Fall ist.

Zu ersetzen ist aber immer nur der entstandene Schaden.

Die rechtliche Betrachtung ändert aber nix daran, dass ich das Verhalten des Kassierers hier eher kundenunfreundlich und ungeschickt finde, ist der Schaden doch überschaubar.

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Re: alter des kindes

Antwort von Ebba am 18.06.2011, 11:53 Uhr

Dann müsste, vorausgesetzt die Umstände waren total durchschnittlich und das Kind normal entwickelt, rein rechtlich das Kind für den Schaden aufkommen.
Um die Sache mal weiter zu spinnen...
Könnte das Kind nicht bezahlen, dann müsste der Geschädigte es erfolgreich verklagen um ein Urteil und damit einen sog. Titel zu erhalten, aus dem er dann 30 Jahre lang vollstrecken kann. Er könnte dann also binnen dieser Frist immer wieder auf das Kind zukommen und die Begleichung des Schadens verlangen. In aller Regel wird er damit warten, bis das Kind berufstätig ist und Geld verdient.

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Ergänzung

Antwort von Ebba am 18.06.2011, 12:11 Uhr

Natürlich müsste, auch wenn das Kind den Schaden übernehmen müsste, auch die Haftpflichtversicherung dafür eintreten, sofern das Kind Haftpflicht versichert ist. Dann kãme es bei eindeutigen Sachverhalten erst gar nicht zu einem Prozeß.

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Re: anwaltsgehilfin hier? oder kennt sich jemand mit rechtlichen dingen aus?

Antwort von Suka73 am 18.06.2011, 12:29 Uhr

sowas passiert - meinem Sohn ist im Supermarkt mal ein Artikel runter gefallen, der danach nicht mehr genießbar war, man hat ihn kommentarlos weggeräumt, das wars.
Was Du nachträglich machen kannst, wenn es Dich so wurmt: An den Filialleiter schreiben, noch mal entschuldigen, dass Du aber das kommentarlose Abziehen der runtergefallenen Ware und auch die Handlung der Kassenkraft nicht sehr kundenfreundlich fandest. Ich gehe fast jede Wette mit Dir ein, Du bekommst einen Verzehrgutschein!

LG Sue

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danke

Antwort von Chatilia am 18.06.2011, 12:50 Uhr

danke für den tipp. das werde ich machen. es geht mir NICHT um die zwei euros und ich verstehe selber nicht, weshalb es mich so wurmt.

ich werde euch dann wissen lassen, ob der filialleiter reagiert.

schönen tag euch allen!

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Re: danke

Antwort von Jana2 am 18.06.2011, 14:40 Uhr

Ich denke, es war die Art und Weise der netten Frau, die dich so wurmt!
verständlich!

Hätte sie gesagt: Kann ja mal passieren aber leider habe ich Anweisung, das trotzdem abzuziehen!

sähe es ganz anders aus, stimmts?!

LG Jana

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