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Geschrieben von Suka73 am 18.06.2011, 12:29 Uhr

anwaltsgehilfin hier? oder kennt sich jemand mit rechtlichen dingen aus?

sowas passiert - meinem Sohn ist im Supermarkt mal ein Artikel runter gefallen, der danach nicht mehr genießbar war, man hat ihn kommentarlos weggeräumt, das wars.
Was Du nachträglich machen kannst, wenn es Dich so wurmt: An den Filialleiter schreiben, noch mal entschuldigen, dass Du aber das kommentarlose Abziehen der runtergefallenen Ware und auch die Handlung der Kassenkraft nicht sehr kundenfreundlich fandest. Ich gehe fast jede Wette mit Dir ein, Du bekommst einen Verzehrgutschein!

LG Sue

 
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