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Geschrieben von wilma68 am 15.03.2007, 23:25 Uhr

Nee, Rufmord ist ein belegteR Begriff,...

... der sich juristisch betrachtet aufgliedert in Verleumdung und üble Nachrede... in der Wirtschaft spricht man von Diskreditierung.

Verleumdung:

Die Verleumdung ist in § 187 StGB folgendermaßen definiert:

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Üble Nachrede:

Tatbestand des §186 StGB[1]:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Dieses fällt ja schon einmal aus, weil die Tatsachen gegeben sind...

Diskreditierung:Als Diskreditierung (lat.: "dis" - entzwei, "credo" - ich vertraue) bezeichnet man das gezielte Untergraben des in eine Person oder Sache gesetzten Vertrauens.

Mittel der "Diskreditierung" sind Verleumdung, Indiskretionen oder das Verbreiten von Gerüchten.

In der Politik wird das Mittel der "Diskreditierung" verwendet, um sich unliebsamer Gegner zu entledigen, indem ihnen nach erfolgreicher Diskreditierung der Rücktritt nahegelegt wird.

In der Wirtschaft wird die "Diskreditierung" eingesetzt, um Produkte von Konkurrenten beim Kunden in Verruf zu bringen. Beispielsweise kann durch Lancierung von Übernahmegerüchten oder zeitlich geschickt terminierte Produktankündigungen die öffentliche Wahrnehmung erzeugt werden, dass ein Konkurrenzprodukt ohne Zukunft wäre.

Unter Prominenten und Künstlern kann mit Hilfe der "Diskreditierung" deren Karriere gezielt beendet oder zumindest erschwert werden. Man spricht metaphorisch auch vom Rufmord.

Was soll der Vermieter denn davon verwenden können?

LG, W

 
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