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Geschrieben von Nele04 und Finn05 am 15.03.2007, 20:36 Uhr

Kann man da etwas tun? Und die anderen wahrnen?

Hallo Ihr!

Wie ihr ja schon wisst haben wir ja so Probleme mit unseren Vermietern, ziehen ja zum 30.04.07 bzw 01.05.07 um.

Unser Vermieter macht ja nichts, seit drei Jahren passiert nichts.

Heute haben sich "Nachmieter" die Wohnung angesehen. Alles mit kleinen Kindern. Er sagte zu denen, dass das alles noch gemacht wird. Die Wasserschäden. Das erzählt er uns auch.

Vom Schimmel hat er nichts gesagt, mir tun die Leute leid, denn die meisten hatten Neugeborene. Wir haben ein Gutachten erstellen lassen, die haben festgestellt, dass es bauliche Mängel sind, weswegen der Schimmel da ist, und er wurde auch noch nihct komplett entfehrnt, es ist sehr stark Allergen ( heißt das so) fördernt.
Kann man da nichts machen, kann man die nicht irgendwie warnen, ohne dass ich ärger bekomme.

Lg

 
10 Antworten:

Hast du denn Namen oder Telefonnummern

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 15.03.2007, 20:39 Uhr

der Nachmieter?

Vielleicht kannste ihnen heimlich einen Umschlag mit einer anonymen Notiz zustecken beim Verabschieden. Anonym, damit EUCH niemand was anhaben kann....es koennte ja sonstwer geschrieben haben...Aussage gegen Aussage, mein ich....


LG

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Re: NEE

Antwort von Nele04 und Finn05 am 15.03.2007, 20:46 Uhr

Hallo,

nee ich habe gar nichts. Ich fand es sowieso komisch, also wir haben uns auch Wohnungenund Häuser angesehen die noch bewohnt waren, und wie haben uns immer vorgestellt und die "Nochmieter" auch.

Nächste Woche kommen auch noch welche.

LG

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Re: Kann man da etwas tun? Und die anderen wahrnen?

Antwort von Mona_1008 am 15.03.2007, 21:19 Uhr

Ich würde vielleicht (wenn wieder "Besichtigungstag" ist) jemanden vor dem Haus abstelllen, der den Leuten einen Zettel ans Auto hängt oder sowas..muß ja kein Roman draufstehen, vielleicht nur ein Infoblatt (google), wie schädlich Schimmel sein kann. Wenn jemand halbwegs intelligent ist, peilt er das schon!

Solche Vermietern wünsche ich, daß sie selbst mit fiesestem Asthma dahinsiechen..da hilft dann auch das Geld nicht mehr, das sie an sich raffen!!
Absolut verantwortungslos. Unterste Schublade.

Ich würde auf jeden Fall etwas unternehmen an Deiner Stelle.

Solange niemand nachweisen kann, daß die Zettel von Euch waren, kann er Euch gar nichts. Laß es doch eine Freundin machen.
Mir würden die Leute auch leid tun, die mit kleinen Kindern dort einziehen-da darf man nicht zusehen, hier muß man handeln.

Gruß Mona (die sowas gerade bei einer Bekannten miterlebt..da wissen die Nachmieter auch noch nicht, daß ihnen in 5-6 Monaten der Schimmel aus allen Ritzen kriecht..!)

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Re: Kann man da etwas tun? Und die anderen wahrnen?

Antwort von jovi66 am 15.03.2007, 21:34 Uhr

Wieso soll sie denn nicht sagen dürfen dass ihr bereits vor 3 Jahren versprochen wurde, dass was gegen den Schimmel unternommen wird und nix geschah? Wo ist da bitzte ein rechtliches Problem???????
Ich finde es auch nicht toll, nun eine andere amilie ins Messer laufen zu lassen, das würd ich öffentlich machen.
jovi

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Re: Außerdem , wenn du das schriftlich hast ...

Antwort von jovi66 am 15.03.2007, 21:36 Uhr

,it dem Schimmel- auf weas soll dich der Vermieter verklagen? Auf sagen von Wahrheiten und Geben von berechtigten Warnhinweisen, oder wie?
jovi

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Das denke ich auch...

Antwort von wilma68 am 15.03.2007, 21:41 Uhr

Hi,

wenn der Vermieter in eurem Beisein solche Aussagen tätigt, könnt ihr doch ganz lässig einwerfen: "Das haben sie uns aber auch schon versprochen..." Und schon wird kein Mieter die Bude mehr wollen... das ist auch keine juristisch verwertbare Aussage...

LG, W

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Re: Das denke ich auch...

Antwort von Moneypenny77* am 15.03.2007, 21:45 Uhr

Ich würde da auch einfach einen Kommentar ablassen a la "dann hoffen Sie mal, daß Sie das im Gegensatz zu uns noch vor ihrem Auszug erleben", ablassen.

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Theoretisch koennte der VM ihnen einen Strick draus

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 15.03.2007, 22:26 Uhr

drehen, dass er die Whg nicht vermieten kann, weil die Vormieter Rufschaedigung betreiben!!! DAS koennte das Problem werden!

Er ist Arschloch genug eine marode Whg nicht zu sanieren, warum sollte er sich dann Rufmord gefallen lassen???

Er wird die Whg auch in 10 noch nicht renoviert haben, wenn ihm keiner auf die Fuesse tritt.

Ist er denn bei jedem Termin dabei?
Dann ist das natuerlich schwierig!

LG

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Nee, Rufmord ist ein belegteR Begriff,...

Antwort von wilma68 am 15.03.2007, 23:25 Uhr

... der sich juristisch betrachtet aufgliedert in Verleumdung und üble Nachrede... in der Wirtschaft spricht man von Diskreditierung.

Verleumdung:

Die Verleumdung ist in § 187 StGB folgendermaßen definiert:

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Üble Nachrede:

Tatbestand des §186 StGB[1]:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Dieses fällt ja schon einmal aus, weil die Tatsachen gegeben sind...

Diskreditierung:Als Diskreditierung (lat.: "dis" - entzwei, "credo" - ich vertraue) bezeichnet man das gezielte Untergraben des in eine Person oder Sache gesetzten Vertrauens.

Mittel der "Diskreditierung" sind Verleumdung, Indiskretionen oder das Verbreiten von Gerüchten.

In der Politik wird das Mittel der "Diskreditierung" verwendet, um sich unliebsamer Gegner zu entledigen, indem ihnen nach erfolgreicher Diskreditierung der Rücktritt nahegelegt wird.

In der Wirtschaft wird die "Diskreditierung" eingesetzt, um Produkte von Konkurrenten beim Kunden in Verruf zu bringen. Beispielsweise kann durch Lancierung von Übernahmegerüchten oder zeitlich geschickt terminierte Produktankündigungen die öffentliche Wahrnehmung erzeugt werden, dass ein Konkurrenzprodukt ohne Zukunft wäre.

Unter Prominenten und Künstlern kann mit Hilfe der "Diskreditierung" deren Karriere gezielt beendet oder zumindest erschwert werden. Man spricht metaphorisch auch vom Rufmord.

Was soll der Vermieter denn davon verwenden können?

LG, W

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Re: Kann man da etwas tun? Und die anderen wahrnen?

Antwort von syko am 16.03.2007, 3:57 Uhr

Wenn Ihr die Zusicherung des Vermieters auf Beseitigung der Mängel schriftlich habt, dann drückt den Interessenten doch einfach ne Kopie davon in die Hand.

Viele Grüße
Susanne

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