Geschrieben von syko am 16.03.2007, 3:57 Uhr |
Kann man da etwas tun? Und die anderen wahrnen?
Wenn Ihr die Zusicherung des Vermieters auf Beseitigung der Mängel schriftlich habt, dann drückt den Interessenten doch einfach ne Kopie davon in die Hand.
Viele Grüße
Susanne
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- Kann man da etwas tun? Und die anderen wahrnen? - Nele04 und Finn05 15.03.07, 20:36
- Hast du denn Namen oder Telefonnummern - Si+Jo+Jo+Fr 15.03.07, 20:39
- Re: NEE - Nele04 und Finn05 15.03.07, 20:46
- Re: Kann man da etwas tun? Und die anderen wahrnen? - Mona_1008 15.03.07, 21:19
- Re: Kann man da etwas tun? Und die anderen wahrnen? - jovi66 15.03.07, 21:34
- Re: Außerdem , wenn du das schriftlich hast ... - jovi66 15.03.07, 21:36
- Das denke ich auch... - wilma68 15.03.07, 21:41
- Re: Das denke ich auch... - Moneypenny77* 15.03.07, 21:45
- Das denke ich auch... - wilma68 15.03.07, 21:41
- Theoretisch koennte der VM ihnen einen Strick draus - Si+Jo+Jo+Fr 15.03.07, 22:26
- Nee, Rufmord ist ein belegteR Begriff,... - wilma68 15.03.07, 23:25
- Re: Außerdem , wenn du das schriftlich hast ... - jovi66 15.03.07, 21:36
- Re: Kann man da etwas tun? Und die anderen wahrnen? - jovi66 15.03.07, 21:34
- Re: Kann man da etwas tun? Und die anderen wahrnen? - syko 16.03.07, 3:57
- Hast du denn Namen oder Telefonnummern - Si+Jo+Jo+Fr 15.03.07, 20:39