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Geschrieben von Steffi528 am 15.06.2016, 12:56 Uhr

Muss nicht auch da nach 12 Wochen zumindest ein Zwischenstand vorliegen?

ich kann mich auch irren, ist jetzt nicht mein Spezialgebiet, aber mir war mal so, das irgendwo im BGB so eine 12 Wochenfrist vorliegt. Vielleicht weiß das jemand besser hier.

Ich hätte aber schon nicht 1,5 Jahre auf irgendetwas gewartet, sondern dann irgendwann mal einen Anwalt bemüht.

Und bei dem anderen auch.

Wir hatten jetzt etwas Probleme mit einer Reparatur unseres neuen Gebrachtwagens.
mein Mann hat nur mal kurz "beiläufig" mitgeteilt, das er entnervt genug ist, einen Rechtsbeistand zu nehmen, und schwupps ging es ziemlich flott weiter.

 
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