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Geschrieben von Benedikte am 15.06.2016, 19:34 Uhr

ich kann Dir schonmal sagen

was ein guter Fachanwalt für verwqaltungsrecht mit schwerpunkt öffentliches Baurecht sagt

dass man mit Verpflichtungsklagen und Untätigkeitsklagen GANZ vorsichtig sein muss weil Du der Behörde ja detailliert diktieren muss was Du füer einen VA ersterbst.

Und gerade bei Baugenehmigungen ist total viel Spiel drin wo Di eben manchmal kein Recht auf eine bestimmte Entscheidung hast und dann ist es nichts mit der verpflichtungsklage.

Und gute anwälte kosten, selbst wenn Du die verpflichtungsklage durchbringst und Kostenerstattung kriegst, kriegst Du die nach RVG und das ist ein Bruchteil dessen, was ein Rechtsanwalt verlangt

Von daher- meine erste Wahl wäre auch ein verschärftes schriftliches Nachhören und dann beratung durch RA. aber klagen........ da wäre ich total vorsichtig

 
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