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Geschrieben von Sille74 am 15.06.2016, 20:09 Uhr

ich kann Dir schonmal sagen

Dachte ich mir schon bzw. habe ich befürchtet, dass man da sehr abwägen muss, ob sich das lohnt zu machen ... von daher ja auch mein Rat, zunächst einen Anwalt zu fragen.

Bin jetzt nicht (mehr) so in der Materie ... Aber hat die Untätigkeitsklage nicht sowieso (lediglich) das Ziel, dass überhaupt mal eine Entscheidung ergeht? Und nach so langer Zeit könnte ja schon eine mögliche ablehnende Entscheidung oder ein Bescheid mit Nachbesserungsvorschlagen ein Fortschritt sein ... Und klar sind gute Anwälte nicht ganz kostengünstig und man macht rein vom Verfahren her ggf. Miese, aber so ein Stillstand ist ja auch etwas, womit man ggf. (noch mehr) Miese macht bzw. Ein nah ein entgehen.

 
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