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Geschrieben von Mehtab am 16.06.2016, 11:34 Uhr

Mehtab

Hallo Steffi,

das Bürgerliche Gesetzbuch gilt nur für Privatrecht. Nur wenn ausdrücklich in Vorschriften des öffentlichen Rechts ausdrücklich auf bestimmte Paragraphen verwiesen wurde, dann gelten diese Rechtsvorschriften auch im öffentlichen Recht. Ich würde hier eher im Verwaltungsverfahrensgesetz oder in der Verwaltungsgerichtsordnung nachschlagen.

Wenn das Ganze in Bayern wäre, dann würde ich eine Beschwerde an den Landrat oder an den Oberbürgermeister, also an den Chef der Kreisverwaltungsbehörde, schicken.

Viele Grüße

Mehtab


Viele Grüße

Mehtab

 
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