Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 23.02.2015, 12:32 Uhr

Masern sind meldepflichtig!

Die reine Nicht-Meldung durch den Arzt wird mit einem Bußgeld von maximal 25.000 Euro geahndet.
Die vorsätzliche Verbreitung von meldepflichtigen Krankheitserregern wird mit Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren) oder einer Geldstrafe geahndet.

Allerdings meldet natürlich nicht Otto Normalverbraucher, sondern der behandelnde Arzt.
Wer sein Kind also daheim pflegt und nicht dem Arzt vorstellt, dem droht keine Strafe (außer er veranstaltet Masern-Parties).

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.