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Geschrieben von Hubbeldubbel am 24.01.2018, 22:03 Uhr

Malern muss eigentlich der Vermieter beim Auszug

Kommt auf den Vertrag an, Mietdauer und Abnutzung. Gefühlt sind eher 80 % nicht zur Renovierung verpflichtet, nicht umgekehrt :-) Auf beigefügter Seite ist alles schön erklärt:

https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/renovierungspflicht.html

Fußbodenbelag ist Sache des Vermieters und Renovierung theoretisch auch. In vielen Verträgen wird das aber auf den Mieter abhewälzt. Hat dieser nichts extrem gestaltet und bewohnte die Wohnung lediglich ein Jahr, wäre es unverhältnismäßig eine Renovierung zu fordern.

Allgemein dazu...
Was die Fragestellerin schildert erscheint mir auch suspekt. Der Vermieter darf schließlich die Kaltmiete bei neuen Mietern selbst festlegen. Was soll da diese Rechnerei, soll es so undurchsichtig wie möglich werden? :-D

Er stellt die Regeln auf. Auch wenn Bodenbeläge und Co Vermietersache sind, kann er sie letztlich gedanklich einfach auf seine geforderte Kaltmiete rechnen.

Umlegen mit der ersten Betriebskostenabrechnung kann er sie nicht, weder ganz noch anteilig.

 
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