Geschrieben von RM- am 13.01.2012, 15:24 Uhr |
mal eine kurze Verständnisfrage
wenn eine medizinische Rehabilitation abgelehnt wird heißt es ja das man eine Kur nicht bekommt, das gilt aber nicht für eine Umschulung die vom Rententräger bezahlt wird,denn das wäre dann doch eine berufliche Rehabilitation-oder?
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- mal eine kurze Verständnisfrage - RM- 13.01.12, 15:24
- Re: mal eine kurze Verständnisfrage - Sommerkind72 14.01.12, 8:06
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