Geschrieben von happymom am 13.01.2012, 14:31 Uhr |
Grundschule_NRW_Versetzungsantrag_Regelungen
Hallo zusammen!
Weiß echt nicht, wo ich das nachgucken könnte..
Und zwar:
.. können Grundschullehrer (vermutlich auch alle anderen) ja einen Versetzungsantrag stellen - soweit ich das verstanden habe, auch zu Beginn jeden Halbjahres.
Sprich: Ein Lehrer könnte also, wenn dem Antrag stattgegeben würde, zum 1. Februar versetzt werden.
Richtig?
Wann erfährt ein Lehrer denn, ob dem Antrag stattgegeben wurde?
Wie oft darf ein solcher Antrag abgelehnt werden?
Wenn mir da jemand antworten kann, würde ich mich freuen.
LG!
Re: Grundschule_NRW_Versetzungsantrag_Regelungen
Antwort von dieElle am 13.01.2012, 17:14 Uhr
Wann Du erfährst, ob Du versetzt wirst oder nicht, hängt von der zuständigen Sachbearbeitung ab. Der eine ist schneller, der andere langsamer. Wir im Bez-Reg. Arnsberg haben jetzt schon die Versetzungsabgänge für August 2012 mitgeteilt bekommen. Und ein Antrag darf meines Wissens immer abgelehnt werden, wenn dienstliche Gründe gegen die Versetzung sprechen. Und das kann Jahrzehnte lang der Fall sein.
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