Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von RM- am 13.01.2012, 15:24 Uhr

mal eine kurze Verständnisfrage

wenn eine medizinische Rehabilitation abgelehnt wird heißt es ja das man eine Kur nicht bekommt, das gilt aber nicht für eine Umschulung die vom Rententräger bezahlt wird,denn das wäre dann doch eine berufliche Rehabilitation-oder?

 
1 Antwort:

Re: mal eine kurze Verständnisfrage

Antwort von Sommerkind72 am 14.01.2012, 8:06 Uhr

Guten Morgen!

Soweit ich weiss, ist eine Umschulung nicht das gleiche wie eine berufliche Rehabilitation. Eine berufliche Reha wird ja auch in einer Rehaeinrichtung gemacht, eine Umschulung ist ja dann eher wie eine neue Berufsausbildung.

Unter Reha verstehe ich eine Therapie, eine Umschulung ist eher ein Erlernen eines neuen/anderen Berufes. Egal wer da der Träger ist und das ganze bezahlt.

Hoffe ich konnte dir ein bissl helfen...

VLG
Sommerkind

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.