Geschrieben von RM- am 13.01.2012, 15:24 Uhr |
mal eine kurze Verständnisfrage
wenn eine medizinische Rehabilitation abgelehnt wird heißt es ja das man eine Kur nicht bekommt, das gilt aber nicht für eine Umschulung die vom Rententräger bezahlt wird,denn das wäre dann doch eine berufliche Rehabilitation-oder?
Re: mal eine kurze Verständnisfrage
Antwort von Sommerkind72 am 14.01.2012, 8:06 Uhr
Guten Morgen!
Soweit ich weiss, ist eine Umschulung nicht das gleiche wie eine berufliche Rehabilitation. Eine berufliche Reha wird ja auch in einer Rehaeinrichtung gemacht, eine Umschulung ist ja dann eher wie eine neue Berufsausbildung.
Unter Reha verstehe ich eine Therapie, eine Umschulung ist eher ein Erlernen eines neuen/anderen Berufes. Egal wer da der Träger ist und das ganze bezahlt.
Hoffe ich konnte dir ein bissl helfen...
VLG
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