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Geschrieben von Sille74 am 22.02.2023, 17:37 Uhr

Loerrach kuendigt Mietern um Fluechtlinge unterzubringen

Die Messlatte ist immer noch hoch. Der BGH hat aber in der Tat festgestellt, dass allein ein hohes Alter noch keinen Härtefall begründet, der eine Eigenbedarfskündigung ausschließt.

Bei Abriss geht es aber um eine Verwertungskündigung. Dies ist wohl die am sxhwierigsten durchsetzbare Künsigungsform, hört und liest man so bei Mietrechtlern ...

 
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