Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Littlecreek  am 25.07.2014, 22:38 Uhr

Kündigung Mietwohnung

Am dritten Werktag des Monats muss die Kündigung spätestens eingehen. Ein Einschreiben muss theoretisch nicht sein, weil es gerichtlich irrelevant ist. Aber du hast für Dich die Sicherheit. Auf der gesetzlich sicheren Seite bist du auf jedem Fall mit der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.
Das muss man halt abwägen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.