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Geschrieben von Cpt_Elli am 29.02.2024, 15:04 Uhr

Klar ist es Interaktion - aber eben darum...

Das muss jeder selbst entscheiden. Der Straftatbestand ist auf jeden Fall erfüllt, wenn man sein Nein deutlich kommuniziert hat. Der entsprechende Paragraph im StGB wurde ja dahingehend vor ein paar Jahren aktualisiert.

 
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